Ärzte ohne Grenzen betroffen über Gerichtsurteil zu Tötung von fünf Mitarbeitern in Afghanistan
Das vergangene Woche bekannt gewordene Gerichtsurteil zur Tötung von fünf Mitarbeitern von Ärzte ohne Grenzen in der afghanischen Provinz Badghus im Juni 2004 lässt viele Fragen offen.
Im Frühjahr 2004 wurden fünf Mitarbeiter von Ärzte ohne Grenzen in ihrem Auto getötet, als sie nach der Arbeit in einer entlegenen Gesundheitsklinik im Norden Afghanistans zu ihrer Basis zurückkehrten.
Daraufhin beendete Ärzte ohne Grenzen alle Aktivitäten im Land und forderte die afghanischen Behörden auf, eine ordnungsgemäße Untersuchung durchzuführen. In unmittelbarer Folge geschah wenig, erst nach wiederholten Aufrufen der Familien der Opfer und von Ärzte ohne Grenzen, wurde die afghanische Regierung aktiv.
Nun hat das Gericht in Kabul die beiden Mordverdächtigen Abdul Latif und Shampaq freigesprochen, allerdings wegen Nicht-Verhinderung der Tötungen zu jeweils einem und fünf Jahren Haft verurteilt. Ärzte ohne Grenzen versteht die Bedeutung dieses Urteils nicht und fürchtet, dass dies das Ende der Untersuchungen bedeuten könnte.
Ärzte ohne Grenzen ist enttäuscht über dieses Gerichtsurteil. Die zahlreichen Störungen in diesem Gerichtsprozess, die Ärzte ohne Grenzen bekannt wurden, werfen viele Fragen über diesen Fall auf. Das Urteil lässt Zweifel darüber aufkommen, wie der Rest des Falles in Zukunft gehandhabt wird. Es ist sogar zu befürchten, dass keine weiteren Schritte in diesem Prozess unternommen werden.
Der Hauptverdächtige, Hadji Yaqub, bleibt in Verwahrung und wartet auf eine weitere Gerichtsverhandlung, aber Ärzte ohne Grenzen weiß immer noch nichts über die Motive, die hinter den Tötungen stecken – was sehr frustrierend ist. Dazu kommt, dass der Grund für die Verzögerung, den Fall Yaqub vor Gericht zu bringen, darin liegt, dass seine Akte verloren gegangen ist, wie Ärzte ohne Grenzen vernommen hat.
Dieser Fall wirft ernstliche Bedenken hinsichtlich der Sicherheit und dem Respekt, der humanitären Arbeitern in Afghanistan entgegengebracht wird, auf. Ärzte ohne Grenzen erwartet von der Regierung, Zivilisten – wie etwa Mitarbeiter humanitärer Organisationen und die afghanische Bevölkerung – bestmöglich zu schützen. Das beinhaltet präventive und rechtliche Maßnahmen.
Ärzte ohne Grenzen beobachtet weiterhin die Situation in Afghanistan und ist sich bewusst, dass es immer noch humanitären Bedarf in vielen Teilen des Landes gibt. Die Wiederaufnahme von Aktivitäten ist jedoch auch von der Sicherheitslage abhängig. Im Moment macht es diese für Ärzte ohne Grenzen jedoch unmöglich, die Durchführung von Erkundungseinsätzen auch nur in Erwägung zu ziehen.
Ärzte ohne Grenzen wird weiterhin den Gerichtsprozess verfolgen und hoffen, dass den fünf ermordeten Mitarbeitern Gerechtigkeit wiederfährt.
Ärzte ohne Grenzen möchte die Gelegenheit zum Anlass nehmen, seine Solidarität mit den Familien dieser Angestellten auszudrücken: Hélène de Beir, Pim Kwint, Egil Tynaes, Fasil Ahmad und Besmillah.

