Neue Verordnung in Guatemala verhindert Zugang zu Medikamenten
Ärzte ohne Grenzen warnt vor einer neuen Verordnung, die der Kongress Guatemalas im April 2003 verabschiedet hat. Sie erschwert den Zugang zu lebensrettenden Medikamenten für die Ärmsten der Bevölkerung erheblich.
Generika: 75 bis 99 Prozent weniger Kosten
67.000 Guatemalteken, davon 4.800 Kinder, leben heute mit HIV/Aids. Antiretrovirale Medikamente stehen hier nicht unter Patentschutz. Deshalb konnte Ärzte ohne Grenzen bisher in seinen Programmen Generika für die Behandlung von Aids-Patienten einsetzen, die 75 bis 99 Prozent weniger kosten als die heute von der Regierung verwendeten Originalpräparate.
Erst nach 5 Jahren Generika erlaubt
Am 15. April 2003 wurde das Patentrecht in Guatemala geändert: Der Kongress verabschiedete die Verordnung 9-2003, die Pharmaunternehmen ein exklusives Verkaufsrecht gewährt, das vom Zeitpunkt der Registrierung des Originalmedikamentes an fünf Jahre lang gilt. Die Arzneimittelbehörde darf Generika auch nicht mehr aufgrund der Testdaten der Originalpräparate zulassen, selbst wenn für diese kein Patent gilt. Das ist aber zur Marktzulassung von Generika unerlässlich. Deshalb führt diese Änderung des Patentrechtes dazu, das Generika in Zukunft während fünf Jahren nicht mehr registriert werden können. Diese Fünfjahresklausel gibt es in Lateinamerika sonst nirgends.
Experten warnen vor Folgen
"Das sind schlechte Nachrichten für alle Menschen mit HIV/Aids in Guatemala", sagt Luis Villa, Programmleiter von Ärzte ohne Grenzen in Guatemala. "Wegen der neuen Verordnung wird die Registrierung von Generika, wie wir sie benutzen, länger dauern, und Patienten werden nicht in die Gunst von billigeren Alternativen kommen. Fünf Jahre können über Leben oder Tod entscheiden", betont Villa.
Die Verordnung 9-2003 stellt eine Hürde auf dem Weg zum Zugang zu billigeren Medikamenten dar. "Das ist alarmierend, da Antiretrovirale Medikamente in Guatemala nicht unter Patentschutz stehen und man bisher uneingeschränkt Generika importieren und verwenden konnte", erklärt Cailin Morrison, Rechtsexperte von der Kampagne für den Zugang zu unentbehrlichen Medikamenten von Ärzte ohne Grenzen. "Das WTO-Übereinkommen zu handelsbezogenen Rechten am geistigen Eigentum (TRIPS) verlangt von den Ländern nicht, den Produzenten von Originalpräparaten exklusiven Marktzugang zu garantieren. Und es gibt keinen ersichtlichen Grund dafür, das zu tun."
Ärzte ohne Grenzen appelliert an Regierung
Ärzte ohne Grenzen fordert die Regierung Guatemalas auf, die Verordnung 9-2003 zu widerrufen, und damit die Marktzulassung von Generika durch die nationale Arzneimittelbehörde wieder zu erlauben, den Wettbewerb durch Generika zu fördern und den Zugang zu qualitativ guten Medikamenten sicherzustellen. In Guatemala können sich viele Menschen mit HIV/Aids und anderen Krankheiten Medikamente nicht leisten. Nur der Wettbewerb durch Generika hat die Preise von Antiretrovirale Medikamenten in anderen zentralamerikanischen Ländern gesenkt. Die Regierung von Guatemala muss das Abkommen von Doha einhalten, in dem sie versprach, die Volksgesundheit über kommerzielle Interessen zu stellen.
In Guatemala werden Menschen mit HIV/Aids und Chagas von Ärzte ohne Grenzen medizinisch betreut. Ärzte ohne Grenzen arbeitet auch im Bereich der primären Gesundheitsversorgung und unterstützt besonders verwundbare Bevölkerungsgruppen. Ärzte ohne Grenzen arbeitet seit 1988 in Guatemala.

