Freitag, 3. September 2010 | 04:02 CEST

Steuerliche Absetzbarkeit von Spenden

Seit 2009 sind Spenden an Ärzte ohne Grenzen steuerlich absetzbar.

Sie können Ihre Spenden, die Sie 2009 gegeben haben, 2010 steuerlich geltend machen. Dafür benötigen Sie entweder Ihre Zahlungsbelege (Einzahlungsbestätigungen, Kontoauszüge, Kreditkartenabrechnung, Handyrechnung etc.) oder die Spendenbestätigung von Ärzte ohne Grenzen. Diese Spendenbestätigung übersenden wir Ihnen für alle Ihre Spenden aus 2009 automatisch im März 2010.

Für alle Spenden, die Sie 2010 geben, erhalten Sie die Spendenbestätigung im März 2011. Sie können 2010 getätigte Spenden frühestens 2011 steuerlich absetzen.


So setzen Sie Ihre Spende an Ärzte ohne Grenzen von der Steuer ab

  1. Sie spenden wie gewohnt einen beliebigen Betrag an Ärzte ohne Grenzen.
  2. Bis spätestens März des Folgejahres erhalten Sie von uns eine Spendenbestätigung über alle Spenden des vorangegangenen Jahres als Beleg fürs Finanzamt. Das Finanzamt kann jedoch zusätzlich die Vorlage von Original-Einzahlungsbelegen verlangen.
  3. Ihre gesamten Jahresspenden können Sie bis zu einer Höhe von 10 % Ihrer Vorjahreseinkünfte als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend machen.
  4. Je nach Höhe Ihres Einkommens erhalten Sie dann einen Teil der im vergangenen Jahr bezahlten Einkommens- bzw. Lohnsteuer (bis zu 50% der Spendensumme) vom Finanzamt refundiert.

Fragen und Antworten zur Spendenabsetzbarkeit


Die Registrierungsnummer von Ärzte ohne Grenzen laut Spendenbegünstigungsbescheid lautet SO 1205.

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Mehr Spenden Infos

PSK BLZ: 60 000 Kto.Nr.: 930 40 950

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