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Steuerliche Absetzbarkeit von Spenden
Seit 2009 sind Spenden an Ärzte ohne Grenzen steuerlich absetzbar.
Sie können Ihre Spenden, die Sie 2009 gegeben haben, 2010 steuerlich geltend machen. Dafür benötigen Sie entweder Ihre Zahlungsbelege (Einzahlungsbestätigungen, Kontoauszüge, Kreditkartenabrechnung, Handyrechnung etc.) oder die Spendenbestätigung von Ärzte ohne Grenzen. Diese Spendenbestätigung übersenden wir Ihnen für alle Ihre Spenden aus 2009 automatisch im März 2010.
Für alle Spenden, die Sie 2010 geben, erhalten Sie die Spendenbestätigung im März 2011. Sie können 2010 getätigte Spenden frühestens 2011 steuerlich absetzen.
So setzen Sie Ihre Spende an Ärzte ohne Grenzen von der Steuer ab
- Sie spenden wie gewohnt einen beliebigen Betrag an Ärzte ohne Grenzen.
- Bis spätestens März des Folgejahres erhalten Sie von uns eine Spendenbestätigung über alle Spenden des vorangegangenen Jahres als Beleg fürs Finanzamt. Das Finanzamt kann jedoch zusätzlich die Vorlage von Original-Einzahlungsbelegen verlangen.
- Ihre gesamten Jahresspenden können Sie bis zu einer Höhe von 10 % Ihrer Vorjahreseinkünfte als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend machen.
- Je nach Höhe Ihres Einkommens erhalten Sie dann einen Teil der im vergangenen Jahr bezahlten Einkommens- bzw. Lohnsteuer (bis zu 50% der Spendensumme) vom Finanzamt refundiert.
Fragen und Antworten zur Spendenabsetzbarkeit
Können Spenden an Ärzte ohne Grenzen von der Steuer abgesetzt werden?
Ja, laut Bescheid des Finanzamts Wien 1/23 vom 12. Juni 2009 können Spenden an Ärzte ohne Grenzen rückwirkend per 1. Jänner 2009 von der Steuer abgesetzt werden.
Was benötigt man, um Spenden absetzen zu können?
Für die Jahre 2009 und 2010 müssen Belege vorgewiesen werden können, die folgende Angaben enthalten:
- Name der empfangenden Organisation
- Name und Anschrift des Spenders
- Betrag der Spende
Als Beleg sollte somit die Einzahlungsbestätigung (Erlagschein) oder eine von der Organisation ausgestellte Spendenbestätigung ausreichend sein. Das Finanzamt kann jedoch die Vorlage von Originalbelegen verlangen. Bitte bewahren Sie diese daher sieben Jahre lang auf.
Ab dem Jahr 2011 ist geplant, dass jeder Spender den Organisationen seine Sozialversicherungsnummer bekannt geben muss. Diese wird dann gemeinsam mit der Summe der Spenden des betreffenden Jahres bis zum 28. Februar des Folgejahres (also erstmalig im Jahr 2012) an das Finanzamt übermittelt und soll dann automatisch bei der Steuererklärung berücksichtigt werden.
Die Registrierungsnummer von Ärzte ohne Grenzen laut Spendenbegünstigungsbescheid lautet SO 1205.



