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Steuerliche Absetzbarkeit von Spenden
Seit 2009 sind Spenden an Ärzte ohne Grenzen steuerlich absetzbar.
Sie können Ihre Spenden, die Sie 2011 gegeben haben, 2012 steuerlich geltend machen. Dafür benötigen Sie entweder Ihre Zahlungsbelege (Einzahlungsbestätigungen, Kontoauszüge, Kreditkartenabrechnung, Handyrechnung etc.) oder die Spendenbestätigung von Ärzte ohne Grenzen. Diese Spendenbestätigung übersenden wir Ihnen für alle Ihre Spenden aus 2011 automatisch Ende Februar 2012.
Für alle Spenden, die Sie 2012 geben, erhalten Sie die Spendenbestätigung 2013. Sie können 2012 getätigte Spenden frühestens 2013 steuerlich absetzen.
So setzen Sie Ihre Spende an Ärzte ohne Grenzen von der Steuer ab
- Sie spenden wie gewohnt einen beliebigen Betrag an Ärzte ohne Grenzen.
- Bis Ende Februar des Folgejahres erhalten Sie von uns eine Spendenbestätigung über alle Spenden des vorangegangenen Jahres als Beleg fürs Finanzamt. Das Finanzamt kann jedoch zusätzlich die Vorlage von Original-Einzahlungsbelegen verlangen.
- Ihre gesamten Jahresspenden können Sie bis zu einer Höhe von 10 % Ihrer Vorjahreseinkünfte als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend machen.
- Je nach Höhe Ihres Einkommens erhalten Sie dann einen Teil der im vergangenen Jahr bezahlten Einkommens- bzw. Lohnsteuer (bis zu 50% der Spendensumme) vom Finanzamt refundiert.
Fragen und Antworten zur Spendenabsetzbarkeit
Können Spenden an Ärzte ohne Grenzen von der Steuer abgesetzt werden?
Ja, laut Bescheid des Finanzamts Wien 1/23 vom 12. Juni 2009 können Spenden an Ärzte ohne Grenzen rückwirkend per 1. Jänner 2009 von der Steuer abgesetzt werden.
In welcher Höhe können Spenden von der Steuer abgesetzt werden?
Das Gesetz sieht vor, dass Spenden im Ausmaß von höchstens 10 Prozent der jährlichen Steuerbemessungsgrundlage abgesetzt werden können.
Was benötigt man, um Spenden absetzen zu können?
Für die Jahre 2009 bis 2011 müssen Belege vorgewiesen werden können, die folgende Angaben enthalten:
- Name der empfangenden Organisation
- Name und Anschrift des Spenders
- Betrag der Spende
Als Beleg sollte somit die Einzahlungsbestätigung (Erlagschein) oder eine von der Organisation ausgestellte Spendenbestätigung ausreichend sein. Das Finanzamt kann jedoch die Vorlage von Originalbelegen verlangen. Bitte bewahren Sie diese daher sieben Jahre lang auf.
Die Registrierungsnummer von Ärzte ohne Grenzen laut Spendenbegünstigungsbescheid lautet SO 1205.
Spender-Service
0800 246 292 (gebührenfrei)
Mo-Do: 9-12.30 und 13-17 Uhr
Fr: 9-12.30 und 13-15 Uhr
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Spendenkonten
Raiffeisen
Kontonummer: 518.548
BLZ: 32.000
IBAN: AT97 32000 00000518548
BIC: RLNWATWW
PSK
Kontonummer: 930.40.950
BLZ: 60.000
IBAN: AT62 60000 00093040950
BIC: OPSKATWW
Spendenabsetzbarkeit
Spenden an Ärzte ohne Grenzen sind rückwirkend ab 1. Jänner 2009 von der Steuer absetzbar!
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