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Sonntag, 26. Mai 2013 | 11:27 CEST

Steuerliche Absetzbarkeit von Spenden

Seit 2009 sind Spenden an Ärzte ohne Grenzen steuerlich absetzbar.

Sie können Ihre Spenden, die Sie 2011 gegeben haben, 2012 steuerlich geltend machen. Dafür benötigen Sie entweder Ihre Zahlungsbelege (Einzahlungsbestätigungen, Kontoauszüge, Kreditkartenabrechnung, Handyrechnung etc.) oder die Spendenbestätigung von Ärzte ohne Grenzen. Diese Spendenbestätigung übersenden wir Ihnen für alle Ihre Spenden aus 2011 automatisch Ende Februar 2012.

Für alle Spenden, die Sie 2012 geben, erhalten Sie die Spendenbestätigung 2013. Sie können 2012 getätigte Spenden frühestens 2013 steuerlich absetzen.


So setzen Sie Ihre Spende an Ärzte ohne Grenzen von der Steuer ab

  1. Sie spenden wie gewohnt einen beliebigen Betrag an Ärzte ohne Grenzen.
  2. Bis Ende Februar des Folgejahres erhalten Sie von uns eine Spendenbestätigung über alle Spenden des vorangegangenen Jahres als Beleg fürs Finanzamt. Das Finanzamt kann jedoch zusätzlich die Vorlage von Original-Einzahlungsbelegen verlangen.
  3. Ihre gesamten Jahresspenden können Sie bis zu einer Höhe von 10 % Ihrer Vorjahreseinkünfte als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend machen.
  4. Je nach Höhe Ihres Einkommens erhalten Sie dann einen Teil der im vergangenen Jahr bezahlten Einkommens- bzw. Lohnsteuer (bis zu 50% der Spendensumme) vom Finanzamt refundiert.

Fragen und Antworten zur Spendenabsetzbarkeit


Die Registrierungsnummer von Ärzte ohne Grenzen laut Spendenbegünstigungsbescheid lautet SO 1205.

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