Erbrecht: Fünf Fragen an Notar Dr. Christoph Völkl

Wir haben nachgefragt - und Antworten auf häufige Fragen rund um das Erbrecht und Testamentspenden erhalten.
Kommentar von Benjamin Zessner-Spitzenberg
21.02.2020

 

Dr. Christoph Völkl

Das österreichische Erbrecht ist eine komplexe Materie. In letzter Zeit war in diversen Medien immer wieder von formungültigen Testamenten die Rede, zudem wurde das Erbrecht 2017 novelliert. Dies sind nur zwei Gründe, warum die Themen Erbe und Testamente wieder stärker in die öffentliche Debatte gerückt sind. Notar:innen haben in diesem Rechtsgebiet durch ihre Funktion als Gerichtskommissär:in in Verlassenschaften besondere Expertise. Als Ansprechperson für Testamentsspenden bei Ärzte ohne Grenzen Österreich, habe ich Notar Dr. Christoph Völkl in seinem Notariat besucht und ihm häufige vorkommende Fragen gestellt.


Benjamin Zessner-Spitzenberg: Guten Tag Herr Dr. Völkl. Immer wieder fragen mich Menschen: Wann ist der richtige Zeitpunkt, um über eine letztwillige Verfügung nachzudenken?

Notar Dr. Christoph Völkl: Ein Testament ist unabhängig vom Alter ratsam, wenn entsprechendes Vermögen vorhanden ist und die gesetzliche Erbfolge von den eigenen Vorstellungen abweicht. So empfiehlt sich z.B. bei mit einem/-r Partner:in gemeinsam gehaltenen Haus oder einer gemeinsamen Wohnung einen – auch unerwartet eintretbaren – Ablebensfall zu regeln, denn in den seltensten Fällen wird der/die Partner:in Alleinerbe/-in sein, sondern das Erbe mit Kindern oder Eltern zu teilen haben. Besonders in Patchwork-Situationen können ungeregelte Nachlässe prekäre Konflikte bewirken.

Benjamin Zessner-Spitzenberg: In welchen Fällen ist ein Testament unabdingbar?

Notar Dr. Christoph Völkl: Insbesondere bei Lebensgemeinschaften sollte man Testamente errichten, da Lebensgefährt:innen lediglich in sehr seltenen Ausnahmefällen überhaupt erbberechtigt sind. Es ist besonders tragisch, wenn man nach dem Ableben eines nahestehenden Menschen auch noch seinen Wohnsitz verliert, welcher im Eigentum des/der Partner:in stand und dann mangels Vorliegen einer testamentarischen Regelung aufgrund des gesetzlichen Erbrechtes an die Verwandten des/-r Verstorbenen fällt. Diese Situationen lassen sich durch ein richtig gestaltetes Testament leicht verhindern.

Benjamin Zessner-Spitzenberg: Wie werden Testamente richtig verwahrt?

Notar Dr. Christoph Völkl: Grundsätzlich kann ein Testament zu Hause verwahrt werden, dies birgt jedoch langfristig die Gefahr, dass es z.B. bei Umzügen in Vergessenheit gerät oder unauffindbar wird. Für eine sichere Verwahrung bietet ein:e Notar:in die richtigen Voraussetzungen. Er ist verpflichtet, letztwillige Verfügungen feuersicher in einem Safe zu verwahren und außerdem diese Verwahrung dem österreichischen Zentralen Testamentsregister zu melden. Damit wird Gewähr geleistet, dass verwahrende Notar:innen automatisch vom Ableben des/-rTestator:in verständigt und das Testament dem zuständigen Verlassenschaftsgericht bzw. dem/der Gerichtskommissär:in in der Folge übermittelt wird.

Benjamin Zessner-Spitzenberg: Kommen wir zu den Kosten - wie viel kostet die Erstellung eines Testaments, wie viel die davor anfallende Beratungsleistung?

Notar Dr. Christoph Völkl: Die Kosten eines Testamentes richten sich bei Notar:innen in der Regel nicht nach dem Wert des zu regelnden Vermögens, sondern nach dem anfallenden Aufwand. Meist handelt es sich um Pauschalkosten, welche sowohl die Beratung im Vorfeld, als auch die Errichtung des Testamentes selbst, unter Beistellung der erforderlichen Zeug:innen und die Registrierung im Zentralen Testamentsregister umfassen. Im Durchschnitt betragen diese Kosten cirka € 350 bis € 450 zuzüglich Barauslagen (insbesondere € 29 für die Registrierung im Zentralen Testamentsregister) und 20 % Umsatzsteuer.

Benjamin Zessner-Spitzenberg: Mittlerweile wird circa jeder sechste Einsatz von Ärzte ohne Grenzen aus Testamentsspenden finanziert. Für welche Personen können testamentarische Spenden interessant sein?

Notar Dr. Christoph Völkl: Für Personen, denen soziales Engagement am Herzen liegt. Auch Personen, die keine nahen Angehörigen oder keinen Kontakt zu diesen besitzen, können ihren Besitz oder einen Teil davon gemeinnützigen Organisationen zukommen lassen und so auch sicherstellen, dass ihr Nachlass über ihren Tod hinaus in ihrem Sinne verwendet wird. Letztendlich ist es eine Frage, die jeden Menschen beschäftigen kann.

Benjamin Zessner-Spitzenberg: Herzlichen Dank für Ihre Auskünfte

Notar Dr. Christoph Völkl: Sehr gerne.


Weitere Informationen über das Erbrecht und Testamentsspenden

Ärzte ohne Grenzen hat eine Broschüre zum Thema Testament und Erbrecht erstellt. Darin finden Sie Antworten auf Fragen zur gesetzlichen Erbfolge, zum gesetzlichen Pflichtteil sowie Testamentsspenden. Gerne senden wir Ihnen Ihre persönliche Broschüre „Vermächtnis ohne Grenzen“ kostenlos und unverbindlich zu. Für die Erstellung eines Testaments und die Klärung individueller rechtlicher Fragen ist es ratsam, sich an eine:n Notar:in oder zu wenden.

BROSCHÜRE ALS DIGITALER DOWNLOAD

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Vergissmeinnicht - die Initiative des guten Testament
 

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