Gemeinsam mit dem Burgtheater laden wir zu einer Sondervorstellung von DIE TROERINNEN bei stark vergünstigtem Eintritt mit anschließendem Publikumsgespräch ein.
Das Stück erzählt das harte Schicksal von fünf Frauen im berühmtesten Krieg der Antike, in dem sich der größtmögliche Verlust mit maximaler Unsicherheit verbindet: Werden die Frauen den Rest ihres Lebens in griechischer Sklaverei verbringen müssen?
Teaser: Die Troerinnen
Gemeinsam mit Parnian Parvanta (Gynäkologin und Stellvertretende Vorstandsvorsitzende von Ärzte ohne Grenzen Deutschland), Mitgliedern des Ensembles und Alexander Kerlin (Dramaturg) wird im Anschluss über das Schicksal von Frauen in Kriegen der Gegenwart diskutiert.
Burgtheater Wien, Dienstag, 14. Februar 2023 um 19.30 Uhr (optionale Werkseinführung 18.45)
Mit Ärzte ohne Grenzen bin ich oft an Orten tätig, wo Frauen unvorstellbarem Leid ausgesetzt sind. In Kriegs- und Konfliktgebieten steigt das Risiko für sexualisierte Gewalt. Die schonungslose Auseinandersetzung mit dem Schicksal weiblicher Körper im Krieg, wie das in DIE TROERINNEN passiert, ist daher leider aktueller denn je.
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Google Tag Manager (USA) Zweck: Auslösung, Steuerung und Verwaltung weiterer Dienste Verarbeitungsvorgänge: Erhebung von Verbindungsdaten und von Daten Ihres Webbrowsers; Auswertung zur Weiterentwicklung des Dienstes Gemeinsamer Verantwortlicher: Google LLC, Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: freiwillige, jederzeit widerrufbare Einwilligung Folgen der Nichteinwilligung: Keine unmittelbare Auswirkung auf die Funktion der Website Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA: Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 49 Abs 1 lit a iVm Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO. Die USA verfügt über kein den Standards der EU entsprechendes Datenschutzniveau. Insbesondere können US Geheimdienste auf Ihre Daten zugreifen, ohne dass Sie darüber informiert werden und ohne dass Sie dagegen rechtlich vorgehen können. Der EuGH hat aus diesem Grund in einem Urteil den früheren Angemessenheitsbeschluss für ungültig erklärt.
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