Spendenabsetzbarkeit
Spenden an Ärzte ohne Grenzen sind laut dem Bescheid des Finanzamts Wien 1/23 vom 12. Juni 2009 steuerlich absetzbar. Sie können Ihre Spenden an Ärzte ohne Grenzen im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommenssteuererklärung für das betreffende Jahr steuerlich geltend machen.
Regelung für Spenden ab dem 01.01.2017
Alle Spenden von Privatpersonen, die wir ab dem 1. Jänner 2017 erhalten, können nur mehr dann als Sonderausgabe abgesetzt werden, wenn diese von uns bis Februar des Folgejahres direkt an das Finanzamt gemeldet werden.
Damit eine eindeutige Zuordnung beim Finanzamt erfolgen kann, benötigen wir dazu bitte Ihren Vor- und Nachnamen (laut Meldezettel) sowie das genaue Geburtsdatum.
Anfang des Jahres erhalten Sie von uns eine Spendeninformation, in der Ihre Spendensumme des Vorjahres ausgewiesen ist. Wenn Ihre oben genannten persönlichen Daten bei uns erfasst wurden, erfolgt die Meldung ans Finanzamt automatisch bis Ende Februar.