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Fragen und Antworten rund ums Spenden an Ärzte ohne Grenzen
Können Spenden an Ärzte ohne Grenzen von der Steuer abgesetzt werden?
Ja, laut Bescheid des Finanzamts Wien 1/23 vom 12. Juni 2009 können Spenden an Ärzte ohne Grenzen rückwirkend per 1. Jänner 2009 von der Steuer abgesetzt werden.
In welcher Höhe können Spenden von der Steuer abgesetzt werden?
Das Gesetz sieht vor, dass Spenden im Ausmaß von höchstens 10 Prozent der jährlichen Steuerbemessungsgrundlage abgesetzt werden können.
Was benötigt man, um Spenden absetzen zu können?
Für die Jahre 2009 und 2010 müssen Belege vorgewiesen werden können, die folgende Angaben enthalten:
- Name der empfangenden Organisation
- Name und Anschrift des Spenders
- Betrag der Spende
Als Beleg sollte somit die Einzahlungsbestätigung (Erlagschein) oder eine von der Organisation ausgestellte Spendenbestätigung ausreichend sein.
Ab dem Jahr 2012 ist geplant, dass jeder Spender den Organisationen seine Sozialversicherungsnummer bekannt geben muss. Diese wird dann gemeinsam mit der Summe der Spenden des betreffenden Jahres bis zum 28. Februar des Folgejahres (also erstmalig im Jahr 2013) an das Finanzamt übermittelt und soll dann automatisch bei der Steuererklärung berücksichtigt werden.
Wie werde ich über die Verwendung meiner Spenden informiert?
Ärzte ohne Grenzen bereichtet vierteljährlich in seinem Magazin DIAGNOSE über aktuelle Themen und Aktivitäten von Ärzte ohne Grenzen. Das Magazin kann jederzeit kostenlos bestellt werden. Weiters erhalten alle Spender regelmäßig kurze Zusendungen zu bestimmten Einsätzen. Schließlich veröffentlicht Ärzte ohne Grenzen im ersten Halbjahr einen Tätigkeits- und Finanzbericht über das Vorjahr. Dieser wird allen Interessenten kostenlos zugesandt und kann auf dieser Website heruntergeladen werden.
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Wie werden zweckgebundene Spenden eingesetzt?
Zweckgewidmete Spenden für ein bestimmtes Land oder ein bestimmtes Ereignis (z.B. Erdbeben, Hochwasser, usw.) werden grundsätzlich der Widmung entsprechend verwendet. Ist dies aber nicht möglich (etwa durch Einstellen der Tätigkeit von Ärzte ohne Grenzen oder Überfinanzierung dieses speziellen Einsatzes), werden die Spenden für möglichst ähnliche Zwecke im gleichen Land oder in der gleichen Region verwendet. Ist auch das nicht möglich, werden die zweckgewidmeten Spenden zum Jahresabschluss dem Notfall-Fonds zugeführt. Eine solche Umwidmung wird vom Management-Team, bestehend aus dem Geschäftsführer und den AbteilungsleiterInnen, beschlossen und im Finanzbericht ausgewiesen. Ärzte ohne Grenzen ist darüber hinaus bemüht, vor einer allfälligen Umwidmung zweckgebundener Spenden die betroffenen Spender persönlich zu kontaktieren.
Wie wird die Spendenverwendung und -verwaltung kontrolliert?
Die Firma BDO Auxilia Treuhand GmbH führt eine unabhängige Wirtschaftsprüfung des Jahresabschlusses und der Voraussetzungen für das Österreichische Spendengütesiegel durch. Mir der Verleihung des Spendengütesiegels bestätigt die Kammer der Wirtschaftstreuhänder den widmungsgemäßen und wirtschaftlichen Umgang mit Ihren Spenden und eine vorbildliche und einwandfreie Spendenverwaltung. Details dazu finden Sie hier:
Wer entscheidet, welche Einsätze in welchen Ländern mit wie viel Geld finanziert werden?
Ärzte ohne Grenzen Österreich ist ein Teil des internationalen Netzwerkes von Médecins Sans Frontières (MSF) und leistet seine Hilfe in Zusammenarbeit mit den Einsatzzentralen von MSF. In Österreich entscheidet der Vorstand über die konkrete Einsatzfinanzierung. Das Management-Team, bestehend aus dem Geschäftsführer und den AbteilungsleiterInnen, berät den Vorstand dabei.
Wie setzt Ärzte ohne Grenzen meine Spenden ein?
Ärzte ohne Grenzen verwendet Ihre Spenden zur Finanzierung der Vorbereitung und Durchführung der weltweiten Hilfseinsätze, zur Bewusstseinsbildung und Lobbyarbeit für Völker in Not, sowie zur Finanzierung der Arbeit hier in Österreich. Ärzte ohne Grenzen verpflichtet sich, mindestens 80% aller Finanzmittel für die Hilfe für Völker in Not zu verwenden. Maximal 20% werden für Öffentlichkeitsarbeit, Finanzbeschaffung und Administration verwendet. Der Anteil an Verwaltungskosten liegt seit Jahren bei rund 5%.
Wie kann ich Ärzte ohne Grenzen in mein Testament aufnehmen?
Eine Hilfsorganisation wie Ärzte ohne Grenzen in Ihrem Testament zu bedenken ist grundsätzlich einfach. Da aber doch einige formale Richtlinien für ein gültiges Testament einzuhalten sind, haben wir einen Ratgeber für Vermächtnisse und Erbschaften erstellt. Wir stellen Ihnen diesen Ratgeber gerne kostenlos und unverbindlich zur Verfügung. Und wir beraten Sie auch gerne persönlich. In jedem Fall empfehlen wir Ihnen aber auch, mit einem Rechtsanwalt oder Notar Ihres Vertrauens Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen finden Sie hier:
Kann ich Ärzte ohne Grenzen auch anders als mit einer Spende unterstützen?
Neben der direkten Spende gibt es weitere Möglichkeiten, die Einsätze von Ärzte ohne Grenzen zu unterstützen. Z.B. Benefizveranstaltungen, Geburtstags- oder Kranzspenden, Legate, Erbschaften und Schenkungen. Nähere Details dazu finden Sie hier:
Wie kann ich an Ärzte ohne Grenzen spenden?
Ärzte ohne Grenzen bietet alle üblichen Zahlungsmöglichkeiten für Spenden. Sie können Ihre Spende auf unser Spendenkonto überweisen (PSK 930.40.950, BLZ 60.000), per SMS spenden oder hier online spenden. Darüber hinaus können Sie einen Dauerauftrag oder Abbuchungsauftrag zugunsten von Ärzte ohne Grenzen einrichten. Alle Details darüber finden Sie hier:



