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Informationen und Kontakt für Stiftungen

Die Unterstützung unserer Einsätze durch Stiftungen ist für Ärzte ohne Grenzen von sehr großer Bedeutung.

Sie unterstützen direkt bestimmte Projekte, Länder oder Einsatzbereiche oder helfen uns langfristig mit allgemeinen Spenden.

Sie haben eine Familienstiftung oder arbeiten für eine Unternehmensstiftung? Wir nehmen uns gerne Zeit, um die beste Art der Zusammenarbeit zu finden, die zu Ihrem Stiftungszweck passt.

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Daniela Zainzinger

PHILANTHROPIE
[email protected]
+43 1 409 72 76-51

Jutta Mailänder

PHILANTHROPIE
[email protected]
+43 1 409 72 76-44

Claudia Ackerl

Leitung | PHILANTHROPIE
[email protected]
+43 1 409 7276-13

Gemeinsam sehen wir uns an, welche Projekte oder Themen gut zu Ihrem Stiftungszweck passen. Sehen Sie hier, wo wir helfen & wie wir aktiv werden: 

Ärzte ohne Grenzen versorgt Menschen in Kriegs- und Krisengebieten, auf der Flucht, nach Naturkatastrophen, in Epidemien und Hungersnöten, bei vernachlässigten Krankheiten und fehlender medizinischer Versorgung. Unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion oder politischer Einstellung.

Die medizinische Hilfe umfasst zusätzlich auch die Schwerpunktthemen: Chirurgie, Hilfe für Mädchen und Frauen, Psychosoziale Hilfe, Impfungen, Bereitstellung von Trinkwasser, Bau sanitärer Anlagen, Unterkünfte und Hilfsgüter.

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Wir versorgen Sie mit Informationen und Berichten

  • Persönlicher Kontakt für Ihre Anliegen und Anfragen
  • ausführliches Reporting, passend zu Ihrem Stiftungszweck
  • aktuelle und detaillierte Informationen aus unseren Einsätzen
  • Transparente Information über Projektfinanzierung und Mitteleinsatz
     
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Was wir tun

out-patient department in Batil refugee camp
Nichole Sobecki
Ärzte ohne Grenzen hilf Menschen, die von Kriegen, Naturkatastrophen und Krankheiten betroffen sind. Hier erfahren Sie alles über unsere Einsätze und was wir tun, um Leben zu retten.
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Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA: Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 49 Abs 1 lit a iVm Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO. Die USA verfügt über kein den Standards der EU entsprechendes Datenschutzniveau. Insbesondere können US Geheimdienste auf Ihre Daten zugreifen, ohne dass Sie darüber informiert werden und ohne dass Sie dagegen rechtlich vorgehen können. Der EuGH hat aus diesem Grund in einem Urteil den früheren Angemessenheitsbeschluss für ungültig erklärt.

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