Einen Teil des eigenen Nachlasses für einen guten Zweck zu spenden ist eine ganz besondere Art des Gebens. Ob als Erbe oder mit einem Vermächtnis: Mit Ihrer Testamentsspende helfen Sie, über das eigene Leben hinaus Not zu lindern.
Jeder 6. Einsatz von Ärzte ohne Grenzen weltweit wird durch eine Testamentsspende ermöglicht. Es ist ein Vermächtnis, das nicht nur bleibt, wenn Sie nicht mehr da sind. Es ist ein Vermächtnis, das über das Leben hinaus, wirkt. Ein Vermächtnis, das Menschenleben retten kann.
Ich fühle mich erleichtert zu wissen, dass etwas übrig bleibt und sinnvoll verwendet wird.
Ihr Kontakt für ein persönliches Gespräch
"Jede Testamentsspende kann die Zukunft von Menschen verändern, die dringend Hilfe benötigen. Lassen Sie uns darüber sprechen, wie Sie mit Ihrem Erbe einen Unterschied machen können. Kontaktieren Sie mich gerne, um Ihre Fragen rund um Testamentsspenden zu besprechen."
Info-Veranstaltungen: Erbrecht von Notar:innen erklärt
Sie möchten direkt von Expert:innen hören, wie das Erbrecht funktioniert oder was man bei der Erstellung eines Testaments beachten muss? Dann besuchen Sie eine unserer Informationsveranstaltung in ganz Österreich - kostenlos und unverbindlich.
Die Info-Abende finden immer im Mai und im September statt. Sie können sich jederzeit für eine Veranstaltung in Ihrer Nähe vormerken lassen.
Welche Erinnerung bleibt von Menschen, die sich über ihr Leben hinaus für unsere humanitäre Nothilfe engagieren?
Mit einem Erinnerungskunstwerk gedenken wir allen verstorbenen Testamentsspender:innen!
Ärzte ohne Grenzen hat sich als Mitglied bei Vergissmeinnicht für den Umgang mit Testamentsspenden zu ethischen Richtlinien verpflichtet:
Respekt
Der respektvolle und sorgfältige Umgang mit dem Andenken der verstorbenen Person sowie die Rücksichtnahme auf im Testament festgehaltene Wünsche haben oberste Priorität.
Integrität
Die Verantwortung unseren Unterstützer:innen gegenüber ist ein integraler Bestandteil unserer täglichen Arbeit. Dazu gehört es, die anvertrauten Spenden nach bestem Wissen und Gewissen einzusetzen.
Professionalität
Beratung und Auskunft wird nach professionellen Standards angeboten. Deshalb empfehlen wir, zum Thema Erbschaft und Vermächtnis eine professionelle Rechtsberatung hinzuzuziehen.
Ehrlichkeit
Der Umgang mit dem:der Erblasser:in und der angehörigen Familie erfolgt offen und ehrlich. Angeforderte Informationen werden klar und deutlich kommuniziert, um Missverständnisse zu vermeiden.
Transparenz
Ärzte ohne Grenzen legt eine genaue und nachvollziehbare Rechenschaft über ihre Arbeit und die Verwendung der anvertrauten Mittel ab.
Effizienz und Effektivität
Ärzte ohne Grenzen unterzieht sich freiwillig den strengen Prüfungen des österreichischen Spendengütesiegels, das neben Auflagen zur Verwendung von Spendenmitteln auch die Begutachtung durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfung beinhaltet. Diese Vorgehensweise garantiert eine sparsame und zielgenaue Verwendung der uns anvertrauten Mittel.
Verantwortung
Zuwendungen über Erbschaften und Vermächtnisse übersteigen wesentlich den Betrag einer durchschnittlichen Spende und können dadurch Außergewöhnliches für unsere humanitäre Hilfe bewirken. Ärzte ohne Grenzen ist sich der besonderen Verantwortung gegenüber dem letzten Willen der Erblasser:innen bewusst und handelt verantwortungsvoll und mit Sorgfalt.
Schutz der Privatsphäre
Wir respektieren die Privatsphäre und persönlichen Wünsche der potenziellen und bestehenden Erblasser:innen und geben Namen von Menschen, die uns in ihrem letzten Willen berücksichtigen, nur bekannt, wenn wir dazu die ausdrückliche Erlaubnis erhalten haben. Gibt es keine eindeutige Zustimmung, wird die Identität von Testamentsspender:innen nicht preisgegeben.
Qualitätssicherung und Kooperation
Wir sichern und verbessern laufend die Qualität unserer Arbeit, durch regelmäßige Schulungen unserer Mitarbeiter:innen, durch ein internes Kontrollsystem und durch Austausch untereinander. Nach Möglichkeit gehen wir kosteneffiziente Partnerschaften mit Notarinnen, Anwälten, Sachverständigen und anderen Expertinnen ein.
Testamentsspenden und Kontrolle
Bei Erbschaften, Vermächtnissen und Schenkungen werden die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit angewandt. Bei der Abwicklung einer Testamentsspende ist eine besondere Sorgfalt anzuwenden:
Die Erstbegehung von Immobilien erfolgt ausnahmslos zusammen mit einem:r Notar:in oder von zwei Personen der Organisation. Die Inventarisierung von Vermögensgegenständen, wie Bargeld, Pretiosen, Bildern, Kunstgegenständen und Einrichtungsgegenständen aller Art, erfolgt nach dem 4-Augenprinzip.
Die Verwertung von Erbschaften erfolgt nach dem 4-Augenprinzip mit dem Ziel, dem Willen der Erblasser:innen, dem gemeinnützigen Zweck, maximal zu dienen.
Wir bemühen uns, die Sach- und Vermögenswerte (z.B. Wertpapiere oder Liegenschaftsanteile) bestmöglich zu bewerten und zu veräußern (z.B. durch Beiziehung von Sachverständigen, Expert:innen bei Sammlungen).
Zur Erbmasse können Steuergutschriften, Rückzahlungen (z.B. eine Kaution), Gutscheine und ähnliches gehören. Wir bemühen uns um eine bestmögliche Ausschöpfung dieser Möglichkeiten.
Die Nachlassabwicklung wird so wirtschaftlich und sparsam wie möglich durchgeführt.
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Der datenschutzrechtliche Verantwortliche (Médecins sans frontières (MSF) - Ärzte ohne Grenzen, Österreichische Sektion, Österreich) würde gerne mit folgenden Diensten Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. Zur Personalisierung können Technologien wie Cookies, LocalStorage usw. verwendet werden. Dies ist für die Nutzung der Website nicht notwendig, ermöglicht aber eine noch engere Interaktion mit Ihnen. Falls gewünscht, treffen Sie bitte eine Auswahl:
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Google Tag Manager (USA) Zweck: Auslösung, Steuerung und Verwaltung weiterer Dienste Verarbeitungsvorgänge: Erhebung von Verbindungsdaten und von Daten Ihres Webbrowsers; Auswertung zur Weiterentwicklung des Dienstes Gemeinsamer Verantwortlicher: Google LLC, Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: freiwillige, jederzeit widerrufbare Einwilligung Folgen der Nichteinwilligung: Keine unmittelbare Auswirkung auf die Funktion der Website Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA: Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 49 Abs 1 lit a iVm Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO. Die USA verfügt über kein den Standards der EU entsprechendes Datenschutzniveau. Insbesondere können US Geheimdienste auf Ihre Daten zugreifen, ohne dass Sie darüber informiert werden und ohne dass Sie dagegen rechtlich vorgehen können. Der EuGH hat aus diesem Grund in einem Urteil den früheren Angemessenheitsbeschluss für ungültig erklärt.
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Targeting / Profiling / Werbung (4 Dienste)
Personalisierte Werbung außerhalb unserer Website
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Zweck: Personalisierung von Werbung, Wiedererkennung und personalisierte Bewerbung von Websitebesuchern, Messung des Werbeerfolgs Verarbeitungsvorgänge: Erhebung von Verbindungsdaten, von Daten Ihres Webbrowsers und von Daten über die aufgerufenen Inhalte; Ausführung von Drittanbietersoftware und Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät; Anreicherung von Werbenetzwerken; Auswertung der Daten; Personalisierung von Werbung; Wiedererkennung und Bewerbung von Websitebesuchern auf fremden Websites, Messung des Werbeerfolgs Speicherdauer: Daten auf Ihrem Endgerät bis zu zwei Jahre. Gemeinsamer Verantwortlicher: TikTok Technology Limited, 10 Earlsfort Terrace, Dublin, D02 T380, Irland Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: freiwillige, jederzeit widerrufbare Einwilligung Folgen der Nichteinwilligung: Keine unmittelbare Auswirkung auf die Funktion der Website; jedoch eingeschränkte Möglichkeiten der Bewerbung von Websitebesuchern Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA: TikTok Technology Limited übermittelt Ihre personenbezogenen Daten in die USA. Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 49 Abs 1 lit a iVm Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO. Die USA verfügt über kein den Standards der EU entsprechendes Datenschutzniveau. Insbesondere können US Geheimdienste auf Ihre Daten zugreifen, ohne dass Sie darüber informiert werden und ohne dass Sie dagegen rechtlich vorgehen können. Der EuGH hat aus diesem Grund in einem Urteil den früheren Angemessenheitsbeschluss für ungültig erklärt.
Sonstige Inhalte (1 Dienst)
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