Der respektvolle und sorgfältige Umgang mit dem Andenken der verstorbenen Person sowie die Rücksichtnahme auf im Testament festgehaltene Wünsche haben oberste Priorität.

Bei uns sind Werte wie Respekt, Integrität und Effizienz nicht nur Worte, sondern werden zu Taten.
Ärzte ohne Grenzen hat sich als Mitglied bei Vergissmeinnicht für den Umgang mit Testamentsspenden zu ethischen Richtlinien verpflichtet.
Die Verantwortung unseren Unterstützer:innen gegenüber ist ein integraler Bestandteil unserer täglichen Arbeit. Dazu gehört es, die anvertrauten Spenden nach bestem Wissen und Gewissen einzusetzen.
Beratung und Auskunft wird nach professionellen Standards angeboten. Deshalb empfehlen wir, zum Thema Erbschaft und Vermächtnis eine professionelle Rechtsberatung hinzuzuziehen.
Der Umgang mit dem:der Erblasser:in und der angehörigen Familie erfolgt offen und ehrlich. Angeforderte Informationen werden klar und deutlich kommuniziert, um Missverständnisse zu vermeiden.
Ärzte ohne Grenzen legt eine genaue und nachvollziehbare Rechenschaft über ihre Arbeit und die Verwendung der anvertrauten Mittel ab.
Ärzte ohne Grenzen unterzieht sich freiwillig den strengen Prüfungen des österreichischen Spendengütesiegels, das neben Auflagen zur Verwendung von Spendenmitteln auch die Begutachtung durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfung beinhaltet. Diese Vorgehensweise garantiert eine sparsame und zielgenaue Verwendung der uns anvertrauten Mittel.
Ärzte ohne Grenzen verpflichtet sich, für Menschen in Not alle zur Verfügung stehenden Mittel und Ressourcen zu mobilisieren.
Ärzte ohne Grenzen strebt die Maximierung von Qualität und Effizienz an. Die Organisation stellt deshalb sicher, dass die zur Verfügung gestellten Mittel und Fähigkeiten bestmöglich eingesetzt werden und die Hilfe stets unter ihrer direkten Kontrolle bleibt. Die Verteilung der Hilfe wird direkt überprüft und ihre Auswirkungen regelmäßig analysiert.
Ärzte ohne Grenzen informiert sowohl die unterstützten Bevölkerungsgruppen als auch Spender:innen offen und klar über die Arbeit.
Wir respektieren die Privatsphäre und persönlichen Wünsche der potenziellen und bestehenden Erblasser:innen und geben Namen von Menschen, die uns in ihrem letzten Willen berücksichtigen, nur bekannt, wenn wir dazu die ausdrückliche Erlaubnis erhalten haben. Gibt es keine eindeutige Zustimmung, wird die Identität von Testamentsspender:innen nicht preisgegeben.
Wir sichern und verbessern laufend die Qualität unserer Arbeit, durch regelmäßige Schulungen unserer Mitarbeiter:innen, durch ein internes Kontrollsystem und durch Austausch untereinander. Nach Möglichkeit gehen wir kosteneffiziente Partnerschaften mit Notarinnen, Anwälten, Sachverständigen und anderen Expertinnen ein.
Bei Erbschaften, Vermächtnissen und Schenkungen werden die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit angewandt. Bei der Abwicklung einer Testamentsspende ist eine besondere Sorgfalt anzuwenden:
- Die Erstbegehung von Immobilien erfolgt ausnahmslos zusammen mit einem:r Notar:in oder von zwei Personen der Organisation. Die Inventarisierung von Vermögensgegenständen, wie Bargeld, Pretiosen, Bildern, Kunstgegenständen und Einrichtungsgegenständen aller Art, erfolgt nach dem 4-Augenprinzip.
- Die Verwertung von Erbschaften erfolgt nach dem 4-Augenprinzip mit dem Ziel, dem Willen der Erblasser:innen, dem gemeinnützigen Zweck, maximal zu dienen.
- Wir bemühen uns, die Sach- und Vermögenswerte (z.B. Wertpapiere oder Liegenschaftsanteile) bestmöglich zu bewerten und zu veräußern (z.B. durch Beiziehung von Sachverständigen, Expert:innen bei Sammlungen).
- Zur Erbmasse können Steuergutschriften, Rückzahlungen (z.B. eine Kaution), Gutscheine und ähnliches gehören. Wir bemühen uns um eine bestmögliche Ausschöpfung dieser Möglichkeiten.
- Die Nachlassabwicklung wird so wirtschaftlich und sparsam wie möglich durchgeführt.