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Häufig gestellte Fragen - FAQs zum Spenden

Meine Spende

Als Privatperson: 

  • Sie können online einmalig oder regelmäßig spenden. Zum Online-Spendenformular
  • Sie können telefonisch unter der Nummer +43 1 267 51 00 einen Erlagschein bestellen 
  • Sie können in Ihrem Bekanntenkreis für uns Spenden sammeln 
    Spendenaktion organisieren
  • Sie können  eine Spende schenken  
    Weiter zu Spenden schenken
  • Sie können Ärzte ohne Grenzen in Ihrem Testament begünstigen. 
    Weiter zum Bereich Testamentspende

  
Als Unternehmen: 

  • Sie können uns eine einmalige oder regelmäßige Spende online zukommen lassen. 
    Weiter zur Online-Spende
  • Sie können eine Spendenaktion starten und gemeinsam mit Kund:innen und Mitarbeiter:innen Spenden sammeln
    Weiter zur Spendensammlung
  • Für Fragen zu Kooperationen und weitere Informationen zu Möglichkeiten der Unterstützung wenden Sie sich bitte an: [email protected]

Bitte nutzen Sie folgende Bankverbindung 
Erste Bank 
 
 
IBAN: AT43 2011 1289 2684 7600 

BLZ: 20111 

Um den Verwaltungsaufwand nicht zu groß werden zu lassen, freuen wir uns, wenn Sie als Einzelbetrag mindestens fünf Euro wählen. 

Bei Datenänderungen verwenden Sie bitte unser Online Formular, oder wenden Sie sich an unseren Spender:innen-Service per E-Mail [email protected]. 

Sie können Ihre regelmäßige Spende jederzeit erhöhen, das Abbuchungsintervall anpassen oder auch ohne Angabe von Gründen kündigen. Wenden Sie sich dazu bitte an unseren Spender:innen-Service (Email: [email protected]) 

Sie können Ihre Spende jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Bitte füllen Sie dazu folgendes Formular aus, damit wir Ihr Anliegen prompt bearbeiten können: Kündigungs-Formular

Sach- und Materialspenden (wie beispielsweise Lebensmittel, Medikamente, Hygieneartikel, Kleider und Plastikplanen für Unterkünfte usw.) verursachen hohe Kosten für die Sammlung, die Sortierung und den Transport. In Österreich sind wir für diese logistischen Aufgaben nicht gewappnet und nehmen deshalb Sachspenden für Nothilfeeinsätze nur in Ausnahmefällen an.   

Ärzte ohne Grenzen verfügt über eigene, standardisierte Medikamenten- und Materialpakete (sogenannte "Kits") für viele verschiedene Noteinsätze, die strengen Kriterien entsprechen. Sie werden in Versorgungszentralen gelagert und sind auf die Einsätze von Ärzte ohne Grenzen zugeschnitten. 
Der beste Weg zu helfen sind deshalb Geldspenden. Sie ermöglichen es, Ärzte ohne Grenzen genau das zu beschaffen, was basierend auf professionellen Bedarfsanalysen wirklich gebraucht wird und garantieren, dass die Hilfsgüter den lokalen Verhältnissen angepasst sind. Geldspenden sind somit effizienter und beanspruchen - anders als Sach- oder Materialspenden - keine Ressourcen wie Transport-, Personal- und Lagerkapazitäten.

Wir verstehen, dass Sie Ihrer Spende ein "Gesicht" geben möchten. Allerdings ist es nicht möglich, Ärzte ohne Grenzen im Rahmen einer Patenschaft zu unterstützen. Als Nothilfe-Organisation ist es uns leider nicht möglich, Patenschaften für einzelne Personen zu übernehmen.  

Wenn Sie unsere Patient:innen dennoch langfristig unterstützen möchten, gibt es die Möglichkeit Einsatz-Partner:in zu werden, oder das Programm “Ärzt:innen für Ärzte” zu unterstützen.

Eine direkte Überweisung von einem Euro-Konto ist jederzeit möglich. Auch einen regelmäßigen Einzug von einem ausländischen Euro-Konto führen wir gerne durch. 
   
Eine direkte Überweisung von einem anderen ausländischen Konto (außerhalb des Euro-Raums) ist möglich, es fallen allerdings hohe Gebühren an, die hin und wieder sogar die Spende übersteigen. Einen regelmäßigen Einzug von solchen ausländischen Konten können wir leider nicht durchführen. Wenn Sie Ärzte ohne Grenzen regelmäßig unterstützen möchten, bitten wir Sie, sich an Ihr regionales Ärzte ohne Grenzen Büro in Ihrem Heimatland zu wenden. 

Das Konto 289.2684.7600 bei der Ersten Bank BLZ 20111 ist unser Hauptkonto. 
Darüber hinaus haben wir noch zwei weitere Spendenkonten bei anderen Banken, da bei bankinternen Buchungen oftmals weniger Spesen anfallen.

Wenn Sie Ärzte ohne Grenzen telefonisch unter 01/267 51 00 kontaktieren, erreichen Sie unsere Kolleg:innen im Spender:innen-Service in unserem Wiener Büro. 

Zusätzlich betreibt Ärzte ohne Grenzen seit vielen Jahren mit Unterstützung der Firma Teledialog telefonische Spender:innenbetreuung. Seither haben unsere Teams Tausende von Spender:innen angerufen, um sich für eine Spende zu bedanken und auf ein aktuelles Anliegen aufmerksam zu machen. 

Spendenbestätigung und Spenden von der Steuer absetzen

Spenden an Ärzte ohne Grenzen sind laut dem Bescheid des Finanzamts Wien 1/23 vom 12. Juni 2009 steuerlich absetzbar. 

Die wichtigsten Fragen zu diesem Thema werden auf der Seite "Spenden steuerlich absetzen" beantwortet. 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Spender:innen-Service [email protected] oder Tel. +43 1 267 51 00

Im Jänner erhalten Sie die Bestätigung Ihrer Spendensumme des Vorjahres per Post oder E-Mail.

Nein. Sammlungen dürfen, sofern es sich nicht um Geschenkspenden handelt, nicht dem Finanzamt gemeldet werden. Daher scheint der Sammlungsbetrag nicht auf Ihrer Spendenbestätigung auf. 

Freie und zweckgebundene Spenden

Wenn Sie für ein bestimmtes Einsatzland von Ärzte ohne Grenzen spenden möchten, über das nicht täglich in den Medien berichtet wird, ist die Verwendung der zweckgebundenen Spende dann unproblematisch, wenn Ärzte ohne Grenzen Österreich in diesem Land bereits Einsätze finanziert. Welche Länder das aktuell sind, erfahren Sie bei unseren Mitarbeiter:innen im Spender:innen-Service unter: 01/267 51 00 oder [email protected]. 

Problematisch wird es für Ärzte ohne Grenzen vor allem dann, wenn es ungewöhnlich viel Berichterstattung über eine Katastrophe gibt (z.B. nach Naturkatastrophen), weil dann viele Menschen zweckgebunden spenden und wir gegebenenfalls mehr Geld erhalten als wir sinnvoll in diesen Einsätzen ausgeben können. So war es beispielsweise 2004/2005 nach dem Tsunami in Südostasien. Das Budget von Ärzte ohne Grenzen betrug rund 25 Millionen Euro. International haben wir aber rund 110 Millionen Euro an zweckgebundenen Spenden für die Tsunami-Region erhalten. Wir haben daraufhin eine große Aktion gestartet und unsere Spender:innen um die Freistellung vom Zweck gebeten. ABER: Administrativ ist so eine Umwidmung natürlich sehr aufwändig. Um dies zu vermeiden, bitten wir die Spender:innen, uns möglichst freie Spenden zukommen zu lassen oder sich damit einverstanden zu erklären, dass Ihre Spende im Fall einer möglichen Überfinanzierung anderen wichtigen Nothilfeprojekten zugutekommt. 

Über unser Online-Spendenformular können Sie uns v.a. ungebundene Spenden zukommenlassen. Wir setzen die gespendeten Gelder dort ein, wo die Hilfe am dringendsten benötigt wird. In akuten Notfällen stellen wir Spendenformulare für diesen Verwendungszweck bereit. 

Infomaterial

Ja, Sie können Informationen und Erlagscheine online oder unter der Tel-Nr.: +43 1 267 51 00 bestellen. 

Unsere aktuellen Publikationen finden Sie hier: Aktuelle Ausgabe Magazin einsatz und Jahresbericht. 

Bleiben Sie topinformiert, indem Sie unseren Newsletter abonnieren. So halten wir Sie über die weltweiten Einsätze von Ärzte ohne Grenzen immer am laufenden. 

Unternehmensspenden

Lesen Sie unsere ethischen Richtlinien für die Spendenannahme.

Wir nehmen Spenden von Unternehmen an, die mit unseren humanitären Werten sowie dem Satzungszweck der Organisation vereinbar sind. Wir akzeptieren daher keine Spenden von Firmen der Rüstungs-, Tabak-, und Rohstoffindustrie. Auch Spenden von Pharmaunternehmen nehmen wir nicht an, weil deren marktwirtschaftliche Interessen oft mit dem Bestreben von Ärzte ohne Grenzen in Konflikt stehen, den Patient:innen in ärmeren Ländern kostengünstige Medikamente zur Verfügung zu stellen. 
Die Grundsätze zur Annahme von Firmenspenden haben wir wie folgt definiert: 

  • Schutz der humanitären Prinzipien (Unabhängigkeit, Neutralität und Unparteilichkeit) sowie der Ziele von Ärzte ohne Grenzen und seiner Charta 
  • Schutz der humanitären Arbeit, der Helfenden und Betroffenen vor Ort 
  • Schutz der Marke
  • Jede Unternehmensspende ab einem Betrag von 3.000 Euro wird auf ihre Herkunft und Übereinstimmung mit den Prinzipien überprüft. Entsprechend der Spendenhöhe erfolgt ein angemessener, interner Prüfprozess nach genau definierten Kriterien. 

Ärzte ohne Grenzen bietet verschiedene Kooperationsformen für Unternehmen an, die Interesse daran haben, uns auf diese Weise zu unterstützen. Auch hier gilt: Aus ethischen Gründen lehnen wir finanzielle Unterstützung und damit Kooperationen mit Unternehmen aus einigen Branchen ab; dazu zählen u.a. Rüstungshersteller:innen, Pharmaproduzent:innen sowie die Alkohol- und Tabakindustrie. 

Parteispenden

Spenden von Parteien und Politiker:innen, die direkten Einfluss auf die Politik haben, können als politische Einflussnahme gewertet werden und so die Unabhängigkeit unserer Organisation gefährden. Deshalb lehnen wir diese ab. Ausgenommen davon sind Politiker:innen, wenn sie als Privatpersonen spenden. Sobald sie ihre Spende öffentlich machen, sind sie keine Privatperson. 

Testamentsspenden und Vermächtnisse

Die Regelung des eigenen Nachlasses ist kein einfaches Thema. Als nichtjuristische Organisation können und dürfen wir allerdings keine rechtliche Beratung leisten. Für eine individuelle Beratung in rechtlichen Fragen verweisen wir auf Notar:innen. Hier finden Sie den Notarfinder der Österreichischen Notariatskammer.

Bestellen Sie gerne unseren Ratgeber und erhalten damit einen Gutschein für eine kostenlose Erstberatung bei einem:r Notar:in. Hier können Sie unseren Ratgeber kostenlos und unverbindlich bestellen.

Prinzipiell ja, aber besonders flexibel und dadurch effektiv einsetzbar sind Spenden frei von jeder Zweckwidmung. Deshalb möchten wir Sie bitten, in jedem Fall mit uns Kontakt aufzunehmen, wenn Ihnen ein bestimmtes Land sehr am Herzen liegt, um über die Möglichkeit einer zweckgewidmeten Testamentsspende zu sprechen.

Ja, das ist möglich. Ärzte ohne Grenzen wird dafür sorgen, dass die vererbten Gegenstände sachverständig begutachtet und zu einem angemessenen Preis verkauft werden. Der Erlös fließt in unsere weltweiten Hilfseinsätze.

Man kann ein Testament zu jedem Zeitpunkt ohne Angabe von Gründen ergänzen, ändern oder durch ein neues Testament widerrufen – unabhängig davon, ob es notariell oder handschriftlich verfasst wurde. 

Nein. Eine letztwillige Verfügung ist eine private Angelegenheit und Sie sind keinesfalls verpflichtet, uns daran teilhaben zu lassen. Sollten Sie uns allerdings in Kenntnis setzen, können wir Sie über unsere Tätigkeiten regelmäßig informieren und Sie zu Veranstaltungen einladen. Zusätzlich wissen wir natürlich gerne, wer unsere Unterstützer:innen sind, um ihr Engagement zu würdigen. 

Im Erbfall informiert das Nachlassgericht, der/die zuständige Notar:in oder der/die Rechtsanwält:in, die Erb:innen sowie Vermächtnisnehmer:innen. Auch wenn kein notarielles Testament verfasst wurde, ist derjenige, der das Testament findet oder es in Verwahrung hat, verpflichtet, es beim Nachlassgericht abzugeben. 

Spendensammlungen

Ja, Sie können Ärzte ohne Grenzen mit Sammlungen z.B. zum Geburtstag, bei Festen und Feiern oder im Rahmen von Benefizveranstaltungen unterstützen. Hier finden Sie Informationen zur Organisation Ihrer Spendensammlung im Familien- und Freundeskreis. Auch als Unternehmen können Sie gemeinsam mit Ihren Mitarbeiter:innen eine Spendensammlung starten.  

Wenn Sie bei einer Gedenkfeier um Spenden anstelle von Kränzen und Blumen bitten möchten, sind wir gerne für Sie da. Jede Spende ist für unsere Patient:innen ein großes Geschenk, das Hoffnung gibt und Leben rettet.

Verwendung von Spenden

Ärzte ohne Grenzen verwendet Ihre Spenden zur Finanzierung der Vorbereitung und Durchführung der weltweiten Hilfseinsätze, zur Bewusstseinsbildung und Lobbyarbeit für Menschen in Not, sowie zur Finanzierung der Arbeit hier in Österreich. Ärzte ohne Grenzen verpflichtet sich, den Großteil aller Finanzmittel für die Hilfe für Menschen in Not zu verwenden. Ein kleinerer Teil wird für Öffentlichkeitsarbeit, Finanzbeschaffung und Administration verwendet. Weitere Details zur Mittelverwendung finden Sie in unserem Jahresbericht.

Die Verwaltungskosten unterteilen sich in allgemeine Verwaltung, wozu unter anderem die Kosten für die Personal- und Finanzabteilung sowie die Geschäftsführung zählen. Zur Spendenverwaltung und -werbung gehören die Betreuung regelmäßiger und neuer Spender:innen, die korrekte Verwaltung der Spendendaten (z.B. für Ihre Spendenbestätigung und die Meldung ans Finanzamt) sowie alle Maßnahmen, mit denen wir Spender:innen auf die Arbeit von Ärzte ohne Grenzen aufmerksam machen. 

Ärzte ohne Grenzen finanziert sich weitgehend aus privaten Spenden. Da wir vor allem in Krisengebieten tätig sind, die kaum mediale Aufmerksamkeit erhalten, hilft uns Werbung dabei, auf die Not der Menschen aufmerksam zu machen und neue Unterstützer:innen für unsere Arbeit zu gewinnen.  

Wir halten diese Ausgaben für Werbemaßnahmen so niedrig wie möglich. Sparsam wirtschaften ist richtig und wichtig. Doch am falschen Ort sparen würde weniger statt mehr Hilfe bedeuten. Nur wenn wir einen Teil der Spenden dafür einzusetzen, weitere Spenden zu bekommen, können wir unsere Einsätze langfristig sichern. Unser Magazin „einsatz“ ist ein gutes Beispiel: Ein Heft kostet für Produktion und Porto durchschnittlich gerade einmal 71 Cent. Der beigelegte Zahlschein bringt rund 6,60 Euro Spenden pro versandtem Heft, also das mehr als 9-fache der Kosten. Würden wir das Magazin nicht versenden, würden diese Spenden für die Einsätze fehlen.

Viele Unternehmen unterstützen uns außerdem mit Sachspenden, dazu zählen auch kostenlose Anzeigenschaltungen bzw. Gratisflächen für unsere Plakate. Bei Werbemaßnahmen, die wir bezahlen, versuchen wir immer, Sozialrabatte auszuhandeln.  

Genaue Angaben zu Spendenwerbung und -verwaltung finden Sie im Finanzteil des aktuellen Jahresberichts auf unserer Website.

Kontrolle und Transparenz

Eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft kontrolliert jährlich unseren Jahresabschluss. Den kontrollierten Jahresabschluss und Lagebericht veröffentlichen wir im Jahresbericht. Im Rahmen dieser Wirtschaftsprüfung erfolgt auch die Prüfung für die Vergabe des Österreichischen Spendengütesiegels. Außerdem werden von den Wirtschaftsprüfer:innen des gemeinsamen internationalen Jahresabschlusses des Netzwerkes von Ärzte ohne Grenzen (mit Sitz in Genf) zusätzliche Prüfungsanweisungen an die Wirtschaftsprüfer:innen auch in Österreich übermittelt, die von diesen abgearbeitet und deren Ergebnisse den Wirtschaftsprüfer:innen des internationalen Netzwerkes übermittelt werden. Dies betrifft zum Beispiel Prüfungsaufgaben im Bereich Risikomanagement, Kontrollstrukturen oder Verfügungsberechtigungen. Darüber hinaus werden wir vom Finanzamt und von den Sozialversicherungsträgern geprüft. 

Vor jedem Hilfseinsatz sammelt Ärzte ohne Grenzen Daten zu Art und Umfang des Bedarfs an medizinischer Nothilfe in einer Region. Anhand klar festgelegter Kriterien treffen die Verantwortlichen daraufhin die Entscheidung, wann ein Nothilfeeinsatz stattfinden soll. Anhand dieser Beurteilung werden die Strategien und Ziele eines Projekts definiert. Ob und wie diese Ziele erreicht werden, wird während der gesamten Projektlaufzeit überwacht. Wenn es keinen Bedarf an medizinischer Nothilfe mehr gibt, kann ein Einsatz wieder beendet bzw. an eine andere Organisation oder lokale Behörden übergeben werden. Hier erhalten Sie mehr Informationen über den Einsatzablauf bei Ärzte ohne Grenzen. (LINK Was wir tun) 

Eine zentrale und sektionsübergreifende Evaluierungseinheit in Wien untersucht zudem regelmäßig die Einsätze auf ihre Wirksamkeit. 

Weiter zu unseren Prinzipien

Ärzte ohne Grenzen hat für Korruption in all seinen Formen null Toleranz. Die Organisation hilft dort, wo die Gesundheitsversorgung zusammengebrochen ist. Bei Naturkatastrophen, bewaffneten Konflikten und in Flüchtlingskrisen sind die Teams oft als Erste vor Ort, um medizinische Nothilfe zu leisten. Korruption steht im absoluten Widerspruch mit dieser humanitären Arbeit und würde lebensrettende Ressourcen missbrauchen. Ärzte ohne Grenzen stellt daher ein Höchstmaß an Qualität und Effizient sicher. Ein strenges internes Regelwerk – sowohl in den Einsatzzentren und Partnersektionen als auch in den Projekten vor Ort – vermindert das Korruptionsrisiko.   

Leider kommt es immer wieder vor, dass Personen sich als Mitarbeitende von Ärzte ohne Grenzen ausgeben, um Menschen um Geld zu betrügen. Zu solchen Betrugsversuchen kommt es mittels E-Mails, über soziale Netzwerke, Apps oder auch persönlich an öffentlichen Orten. Die Meldung von Verdachtsfällen hilft uns, darauf entsprechend zu reagieren. Sie können eine Betrugsverdacht anonym an uns melden

Zum Kontaktformular

Datenschutz

Der Schutz Ihrer Privatsphäre ist uns ein großes Anliegen und wir möchten Sie dementsprechend über Ihre Rechte aufklären, um eine vertrauensvolle Beziehung nachhaltig zu fördern. Unsere Datenschutzpraxis steht im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) in Verbindung mit dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG), dem Telekommunikationsgesetz (TKG) sowie sonstigen einschlägigen Gesetzesbestimmungen. Alles Wissenswerte haben wir für Sie in unserer Datenschutz-Informationsseite zusammengefasst.

Einzelfallhilfe in Einsatzländern

Immer wieder erreichen uns Anfragen, ob wir Einzelpersonen, die eine medizinische Versorgung benötigen, helfen können. Derzeit leisten wir medizinische Nothilfe in mehr als 70 Ländern weltweit, und meist betreuen wir dort sehr große, umfangreiche Projekte. Deshalb erlauben es uns unsere Kapazitäten leider nicht, zusätzlich Hilfe für akute Einzelfälle zu leisten. Dies betrifft Anfragen von Menschen, die in Österreich leben, genauso wie Anfragen von Patient:innen, die uns aus den Einsatzländern erreichen. Zudem können wir leider auch keine Beratung zu Fragen von Behandlungskosten-Zuschüssen oder zur Überstellung von Patient:innen aus anderen Ländern nach Österreich durchführen bzw. bei dem Transport bzw. bei der Besorgung von Medikamenten für Betroffene vor Ort helfen. 

Unsere Teams arbeiten in einigen Ländern mit sehr angespannter Sicherheitslage. Um diese Einsätze nicht zu gefährden, dürfen wir keine detaillierten Informationen dazu veröffentlichen und können deshalb keine Kontaktdaten weitergeben.

Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis. Vielen Dank.
 

Spender:innen-Service-Team

Karin Bobik-Henning, Manuela Amadi und Lisa Stehno

Spender:innen-Service
[email protected]
+43 1 267 51 00

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E-Mail Adresse

Spenden-Konto

Erste Bank
IBAN: AT43 2011 1289 2684 7600
BIC: GIBAATWWXXX

Spendenstempel  Spendengütesiegel Friedensnobelpreis 1999

Spendegütesiegel Reg. Nr. 05103 | ZVR 517860631
Reg. Nr. SO 1205

Spender:innen-Service

Mo – Do 9:00-15:00 Uhr
Fr 9:00-13:00 Uhr

Tel.: +43 1 267 51 00

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Ärzte ohne Grenzen Österreich
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Tel.: +43 1 409 72 76
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