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MSF Measles Intervention Baboua: Vaccination Team
James Oatway

Spenden steuerlich absetzen

Höhe und Voraussetzungen

Mitarbeiten Spenden
  • Voraussetzungen
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  • Für Unternehmen
  • Tipps
  • Wichtige Fristen

Spenden an gemeinnützige Organisationen wie Ärzte ohne Grenzen sind nicht nur eine wertvolle Unterstützung für Menschen in Not. Spenden bieten Ihnen auch steuerliche Vorteile. In Österreich können diese unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer abgesetzt werden. 

Dieser Leitfaden gibt Ihnen einen umfassenden Überblick darüber, warum Spenden steuerlich absetzbar sind, welche Bedingungen Sie erfüllen müssen und wie Sie Ihre Spendenabsetzung optimieren können. 

Warum Spenden steuerlich absetzbar sind

Spenden sind in Österreich steuerlich absetzbar, um gemeinnützige Organisationen zu fördern und Spendenanreize für Privatpersonen und Unternehmen zu schaffen. 

Wer einkommenssteuerpflichtig ist, hat die Möglichkeit, einen Teil des Spendenbetrags vom Finanzamt zurückzufordern (gemäß § 4a Einkommensteuergesetz). Welche Einrichtungen als spendenbegünstigt gelten, wird vom Finanzamt festgelegt und erfordert die Einhaltung bestimmter gesetzlicher Voraussetzungen.  

Spenden an Ärzte ohne Grenzen sind laut dem Bescheid des Finanzamts Wien 1/23 vom 12. Juni 2009 steuerlich absetzbar. Sie können Ihre Spenden an Ärzte ohne Grenzen im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Steuererklärung für das betreffende Jahr steuerlich geltend machen.

Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen

Alle Spenden von Privatpersonen, die wir ab dem 1. Jänner 2017 erhalten, können nur mehr dann als Sonderausgabe abgesetzt werden, wenn diese von uns direkt an das Finanzamt gemeldet werden. Folgende Voraussetzungen müssen Sie dafür erfüllen:  

  • Korrekte Angabe der persönlichen Daten: Damit eine eindeutige Zuordnung beim Finanzamt erfolgen kann, benötigen wir dazu bitte Ihren Vor- und Zunamen (laut Meldezettel) sowie Ihr Geburtsdatum. Ohne diese Angaben erfolgt keine automatische Meldung und die Spende kann nicht abgesetzt werden. Sie können diese Daten einfach direkt beim Spenden – sowohl online als auch am Erlagschein – angeben.
  • Rechtzeitige Zahlung der Spende: Die Spende muss in dem Kalenderjahr geleistet werden, für das sie steuerlich geltend gemacht werden soll, und bei Ärzte ohne Grenzen eingehen. Anfang des Jahres erhalten Sie von uns eine Spendeninformation, in der Ihre Spendensumme des Vorjahres ausgewiesen ist. Wenn Ihre oben genannten persönlichen Daten bei uns erfasst wurden, erfolgt die Meldung ans Finanzamt automatisch bis Ende Februar.  
  • Spenden mit nachweisbarer Zahlungsart: Außerdem sollte die Zahlung auf einem Kontoauszug ersichtlich sein (z.B. Banküberweisung, Kreditkarte, Lastschrift). Bargeldspenden sind grundsätzlich nicht absetzbar. 

Spenden absetzen bei Online-Spenden und am Erlagschein

Spenden steuerlich absetzen bei Online-Spenden
MSF
Wenn Sie Ihre Online-Spende absetzen wollen, aktivieren Sie dazu das entsprechende Häkchen im Formular und geben Sie Ihr Geburtsdatum an.
Spenden steuerlich absetzen am Erlagschein
MSF
Auch am Erlagschein haben Sie die Möglichkeit Ihre Spende abzusetzen. Dafür müssen Sie nur Vor- und Zuname und Geburtsdatum angeben.

Wie viel Sie absetzen können

Spenden von Privatpersonen können als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Bis zu zehn Prozent der jährlichen Gesamteinkünfte können dabei geltend gemacht werden. 

Sie möchten Ihre Einkommenssteuer berechnen? Einen Rechner stellt zum Beispiel das Bundesministerium für Finanzen zur Verfügung. 

Kann ich als Unternehmen Spenden absetzen?

Unternehmen können Spenden in der Höhe von bis zu 10% des Gewinns des betreffenden Wirtschaftsjahres als Betriebsausgabe absetzen. Voraussetzung ist, dass die Spenden an spendenbegünstigte Organisationen geleistet werden. 

Die Spenden werden von uns nicht automatisch dem Finanzamt gemeldet, sondern müssen für die Spendenabsetzbarkeit von Unternehmen geltend gemacht werden. 

Während bei Privatpersonen nur Geldspenden absetzbar sind, können Unternehmen sowohl Geld- als auch Sachspenden von der Steuer absetzen. 

Kann ich sowohl betriebliche als auch private Spenden absetzen?

Ja. Während Spenden aus dem Privatvermögen als Sonderausgaben absetzbar sind, werden Spenden von Unternehmer:innen als Betriebsausgaben abgesetzt. Jedoch muss die Grenze von 10% aller Gesamteinkünfte aus dem laufenden Jahr beachtet werden. 

Wo Sie die Spenden in Ihrer Steuererklärung angeben

In Österreich müssen Sie Spenden in Ihrer Steuererklärung nicht mehr manuell angeben, da sie seit 2017 automatisch von der spendenbegünstigten Organisation an das Finanzamt gemeldet werden. 

Voraussetzung dafür ist, dass Ärzte ohne Grenzen Ihren vollständigen Namen (laut Meldezettel) und Ihr Geburtsdatum korrekt für die Meldung übermittelt. Wenn Ihre Spenden gemeldet wurden, erscheinen sie automatisch im Einkommensteuerbescheid. 

Unternehmer:innen müssen Spenden in ihrer Steuererklärung als Betriebsausgaben anführen. Belege hierfür können vom Finanzamt jederzeit angefordert werden. 

Tipps zur Optimierung Ihrer Spendenabsetzung

In bestimmten Fällen profitieren Sie besonders von der Absetzbarkeit von Steuern:  

  • Sehen Sie nach, ob die Einrichtung, an die Sie spenden wollen auch steuerlich abzugsberechtigt ist. Eine Liste aller vom Finanzamt berücksichtigen Organisationen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Finanzen.
  • Geben Sie bei Ihrer Spende Vor- und Zuname sowie das Geburtsdatum an. Anonyme Spenden können nicht zugeordnet und daher nicht steuerlich abgesetzt werden. 
  • Nutzen Sie die maximale Absetzbarkeit: Überprüfen Sie Ihr gesamtes Jahreseinkommen und berechnen Sie, wie viel Sie maximal absetzen können (bis zu 10% des Einkommens für Privatpersonen bzw. des Gewinns für Unternehmen). 
  • Belege aufbewahren und FinanzOnline überprüfen: Auch wenn die Spenden von der Organisation gemeldet werden, sollten Sie sich selbst eine Übersicht über Ihre Spenden machen (z. B. Kontoauszüge aufbewahren). Überprüfen Sie regelmäßig in FinanzOnline, ob die Spenden korrekt erfasst wurden. 
Spenden steuerlich absetzen

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Dieses Video wurde mit generativer KI-Technologie erstellt.

Was passiert bei falschen Angaben?

Es kann vorkommen, dass Ihre Spende aufgrund von fehlerhaften Dateneingaben nicht richtig zugeordnet werden kann. Die Spende erscheint dann nicht auf Ihrer Spendenbestätigung. 

Das kann zum Beispiel vorkommen, wenn Vor- und Zuname nicht wie auf dem Meldezettel angegeben sind. Sollte das bei Ihnen der Fall sein, melden Sie sich bei unserem Spender:innen-Service: [email protected] 

Sollten Sie schon gespendet, aber Ihr Geburtsdatum nicht angegeben haben, kann Ihre Spende nicht automatisch abgesetzt werden. Sie können uns fehlende Daten aber jederzeit zukommen lassen. Wir können Ihre Spende laufend nachmelden.  

Wurden Ihre Spenden bereits einmal erfolgreich von uns ans Finanzamt gemeldet, sind Ihre Daten komplett erfasst und Sie müssen keine Daten nachreichen. Die Meldung für das Vorjahr erfolgt dann jährlich bis Ende Februar automatisch. 

Wichtige Fristen und Termine

Zahlungsfrist der Spenden: Damit eine Spende für ein bestimmtes Steuerjahr berücksichtigt werden kann, muss die Zahlung spätestens am 31. Dezember auf dem Konto der begünstigten Organisation eingegangen sein. 

Achtung: Spenden, die per SEPA-Lastschrift getätigt werden, sind von Bankarbeitstagen abhängig. Sie können daher nur von uns bearbeitet und eingezogen werden, wenn zwischen Ihrer Spende und Jahresende ein Bankarbeitstag liegt. Wenn zwischen Ihrer Spende per SEPA-Lastschrift und dem 31.12. kein Bankarbeitstag (zB. Feiertag) liegt, können wir Ihre Spende erst im Folgejahr berücksichtigen. 

Meldung der Spende durch die Organisation: Spendenorganisationen müssen die gespendeten Beträge bis spätestens Ende Februar des Folgejahres an das Finanzamt übermitteln. Voraussetzung ist, dass Sie Ihren vollständigen Namen (laut Meldezettel) und Ihr Geburtsdatum korrekt angegeben haben. 

Wir schicken Ihnen Ihre Spendenbestätigung jedes Jahr im Jänner zu.  

Sind anonyme Spenden weiterhin möglich?

Ja, es ist möglich, anonym zu spenden. Aber beachten Sie: Anonyme Spenden können in Österreich nicht von der Steuer abgesetzt werden. 

Sie wollen Ihre Spende nicht (mehr) von der Steuer absetzen?

Wenn Sie schon einmal bei uns gespendet haben und dabei Vor- und Zuname und Geburtsdatum angegeben haben, werden Ihre Spenden jährlich automatisch steuerlich abgesetzt. 

Sollten Sie das nicht mehr wollen, senden Sie uns bitte eine entsprechende Nachricht. Ihr Wunsch wird in unserer Datenbank vermerkt und es werden keine weiteren Meldungen ans Finanzamt erfolgen. 

Schneller und zuverlässiger Service, der Ihren Bedürfnissen entspricht

Dank der automatischen Übermittlung Ihrer Spenden an das Finanzamt brauchen Sie sich um nichts zu kümmern – wir sorgen dafür, dass Ihre Daten korrekt und fristgerecht gemeldet werden.  

Wenn wir Ihre Spende einmal erfolgreich dem Finanzamt gemeldet haben, reicht es wenn Sie bei weiteren Spenden nur Ihren Namen angeben. Ihre Spende wird trotzdem automatisch dem Finanzamt gemeldet. 

Unser Spender:innen-Service steht Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Ihre Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit zu beantworten und sicherzustellen, dass Ihre Unterstützung dort ankommt, wo sie am dringendsten benötigt wird. 

Sie wollen uns unterstützen?

Mit Ihrer Spende an Ärzte ohne Grenzen leisten Sie einen wertvollen Beitrag zur weltweiten Nothilfe. Ob Einzelspende, Großspende oder einer Testamentsspende: unsere Teams helfen dank Ihrer Hilfe in Kriegsgebieten, wie in der Ukraine oder Gaza, nach Naturkatastrophen und überall dort, wo Menschen keinen Zugang zu medizinischer Hilfe haben.   

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Spender:innen-Service-Team

Karin Bobik-Henning, Manuela Amadi und Lisa Stehno

Spender:innen-Service
[email protected]
+43 1 267 51 00

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Spenden-Konto

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IBAN: AT43 2011 1289 2684 7600
BIC: GIBAATWWXXX

Spendenstempel  Spendengütesiegel Friedensnobelpreis 1999

Spendegütesiegel Reg. Nr. 05103 | ZVR 517860631
Reg. Nr. SO 1205

Spender:innen-Service

Mo – Do 9:00-15:00 Uhr
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Ärzte ohne Grenzen Österreich
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