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FAQs zu Testamentsspenden

Häufig gestellte Fragen

Mitarbeiten Spenden

 

Einen Teil des eigenen Nachlasses für einen guten Zweck zu spenden, ist eine ganz besondere Art des Gebens. Sie überlegen, Ärzte ohne Grenzen in Ihrem Testament zu bedenken oder haben Fragen zu einer Testamentsspende? Auf dieser Seite haben wir die häufigsten Fragen und Antworten zusammengefasst.

Begriffe im Erbrecht

Mit einem Testament können Sie schon zu Lebzeiten festlegen, wer Ihr Vermögen oder Teile Ihres Vermögens nach Ihrem Tod erhalten soll. Sie können neben Ihrer Familie und nahestehenden Personen auch Organisationen als Erb:innen einsetzen oder bestimmte Vermögenswerte vermachen.

Als Erb:in bezeichnet man eine Person, die das gesamte Vermögen der erblassenden Person oder eine bestimmte Quote davon erhält. Als Erb:in ist man Rechtsnachfolger:in für alle Rechte und Pflichten der verstorbenen Person und muss sich auch um laufende Verträge, Bankkonten und um das Begräbnis und die Grabpflege kümmern.

Mit einem Vermächtnis, früher auch Legat genannt, kann jemandem ein bestimmter Geldbetrag oder eine bestimmte Sache hinterlassen werden. Der/Die Vermächtnisnehmer:in hat dann nur das Recht auf diesen Betrag oder diese bestimmte Sache (z.B. ein Sparbuch oder ein Schmuckstück).

Sie können in Ihrem Testament eine Person oder auch eine Organisation als Ersatzerb:in einsetzen. Ein:e Ersatzerb:in erbt nur im Fall, wenn die von Ihnen als Erbe eingesetzte Person nicht erben kann (z.B. weil sie schon verstorben ist) oder will .

Ein Testament aufsetzen

Die Regelung des eigenen Nachlasses ist kein einfaches Thema. Als nichtjuristische Organisation können und dürfen wir allerdings keine rechtliche Beratung leisten. Für eine individuelle Beratung in rechtlichen Fragen verweisen wir auf Notar:innen. Hier finden Sie den Notarfinder der Österreichischen Notariatskammer.

Bestellen Sie gerne unseren Ratgeber und erhalten damit einen Gutschein für eine kostenlose Erstberatung bei einem:r Notar:in. Hier können Sie unseren Ratgeber kostenlos und unverbindlich bestellen.

Sollten Sie in Erwägung ziehen, Ärzte ohne Grenzen im Testament zu bedenken, so benötigen Sie bei der Errichtung Ihres Testaments folgende Angaben:

Ärzte ohne Grenzen – Médecins Sans Frontières Österreichische Sektion (gemeinnütziger Verein)
ZVR: 517860631
Vereinssitz: Taborstraße 10, 1020 Wien

Prinzipiell ja, aber besonders flexibel und dadurch effektiv einsetzbar sind Spenden frei von jeder Zweckwidmung. Deshalb möchten wir Sie bitten, in jedem Fall mit uns Kontakt aufzunehmen, wenn Ihnen ein bestimmtes Land sehr am Herzen liegt, um über die Möglichkeit einer zweckgewidmeten Testamentsspende zu sprechen.

Ja, das ist möglich. Ärzte ohne Grenzen wird dafür sorgen, dass die vererbten Gegenstände sachverständig begutachtet und zu einem angemessenen Preis verkauft werden. Der Erlös fließt in unsere weltweiten Hilfseinsätze.

Man kann ein Testament zu jedem Zeitpunkt ohne Angabe von Gründen ergänzen, ändern oder durch ein neues Testament widerrufen – unabhängig davon, ob es notariell oder handschriftlich verfasst wurde. 

Nein. Eine letztwillige Verfügung ist eine private Angelegenheit und Sie sind keinesfalls verpflichtet, uns daran teilhaben zu lassen. Sollten Sie uns allerdings in Kenntnis setzen, können wir Sie über unsere Tätigkeiten regelmäßig informieren und Sie zu Veranstaltungen einladen. Zusätzlich wissen wir natürlich gerne, wer unsere Unterstützer:innen sind, um ihr Engagement zu würdigen. 

Im Erbfall informiert das Nachlassgericht, der/die zuständige Notar:in oder der/die Rechtsanwält:in die Erb:innen sowie Vermächtnisnehmer:innen. Auch wenn kein notarielles Testament verfasst wurde, ist derjenige, der das Testament findet oder es in Verwahrung hat, verpflichtet, es beim Nachlassgericht abzugeben. 

Grundsätzlich kann ein Testament zu Hause verwahrt werden, aber es besteht das Risiko, dass es in Vergessenheit gerät, verloren geht oder unauffindbar wird. Mit einer Hinterlegung des Testaments bei einem:r Notar:in oder Rechtsanwält:in kann man sicher sein, dass das Testament aufgefunden wird.

Ein bei einem:r Notar:in hinterlegtes Testament wird im Österreichischen Zentralen Testamentsregister registriert und in einem feuerfesten Safe verwahrt. Dadurch ist sichergestellt, dass der letzte Wille auch im Todesfall bekannt wird.

Für ein eigenhändiges - also komplett handschriftliches - Testament brauchen Sie lediglich Stift und Papier. Wir empfehlen aber ein Testament mit juristischer Beratung aufzusetzen. Ein einfaches Testament bei einem:r Notar:in kostet inklusive Beratung, Hinterlegung und Registrierung im Zentralen Testamentsregister der Notar:innen zwischen 250 und 500 Euro.

Bestellen Sie gerne unseren Ratgeber und erhalten damit einen Gutschein für eine kostenlose Erstberatung bei einem:r Notar:in.

Ein Vermächtnis ohne Grenzen

2021 haben wir über Erbschaften und Schenkungen über 2 Millionen Euro gespendet bekommen, im Jahr davor waren es sogar 5,7 Millionen Euro.

Jede dieser Spenden macht medizinische Versorgung in Krisengebieten, Soforthilfe bei Naturkatastrophen und Bekämpfung von Epidemien möglich. International gesehen wird beinahe jeder 6. Einsatz von Ärzte ohne Grenzen durch Testamentsspenden finanziert wird.

Wir danken allen Testamentsspender:innen für Ihr großartiges Bekenntnis zu unserer Organisation und für ihr Engagement für die Zukunft unserer Arbeit.

Mit einem Erinnerungskunstwerk gedenken wir allen verstorbenen Testamentsspender:innen. Hier können Sie mehr über das Kunstwerk erfahren.

Wir freuen uns, wenn wir Sie in Ihren Überlegungen unterstützen können. Für ein unverbindliches und vertrauliches Gespräch kontaktieren Sie gerne:

Daniela Zainzinger

PHILANTHROPIE
[email protected]
+43 676/344 95 24

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Gemeinsamer Verantwortlicher: LinkedIn Ireland Unlimited Company, Attn: Legal Dept., Wilton Plaza, Wilton Place, Dublin 2, Irland
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Sonstige Inhalte (1 Dienst)
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YouTube
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Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA: Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 49 Abs 1 lit a iVm Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO. Die USA verfügt über kein den Standards der EU entsprechendes Datenschutzniveau. Insbesondere können US Geheimdienste auf Ihre Daten zugreifen, ohne dass Sie darüber informiert werden und ohne dass Sie dagegen rechtlich vorgehen können. Der EuGH hat aus diesem Grund in einem Urteil den früheren Angemessenheitsbeschluss für ungültig erklärt.

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