Kommentar von
Marcus Bachmann
31.08.2026
Marcus Bachmann, humanitärer Berater von Ärzte ohne Grenzen Österreich, schreibt über die menschlichen Kosten der EU-Migrationspolitik. Dieser Text wurde als Gastkommentar in der Tageszeitung "Die Presse" veröffentlicht.

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Österreich, die EU und viele andere Länder verfolgen eine Politik der Abschottung, Abschreckung und Auslagerung von Verantwortung. Mit einer restriktiven Migrationspolitik werden „Festungen“ errichtet. Bilder von Stacheldrähten an einzelnen Grenzabschnitten sollen vermitteln, dass „wir“ – wer auch immer damit gemeint ist – bald unbehelligt von den „Anderen“ leben werden. Die menschlichen Kosten dafür sind hoch. Die Mauern dieser Festung bleiben brüchig. Im Gegensatz dazu bieten die Menschenrechte echten Schutz – für Menschen auf der Flucht und auch für „uns“.

Seit Jahrzehnten wird immer mehr in „Grenzschutz“ investiert. Das Ergebnis: Migration wird nicht gestoppt, sondern auf gefährlichere Routen verlagert, die von Kriminellen kontrolliert werden. Das Sterben im Mittelmeer und in der Sahara ist die messbare Kehrseite jeder Verschärfung. Ärzte ohne Grenzen behandelt seit Jahren Menschen, die davon betroffen sind – weil sie auf ihrer Flucht körperlich oder psychisch verletzt wurden oder weil sie keinen Zugang zu Gesundheitsversorgung haben. Wir sehen, dass die gelebte Praxis im Umgang mit Schutzsuchenden oft brutaler ist als rechtlich vorgesehen. Eine Politik, die ihr erklärtes Ziel der Reduktion irregulärer Migration verfehlt, während sie die menschlichen Kosten erhöht, ist nicht zu rechtfertigen.

Die „Festung Europa“ steht im Widerspruch zu den Verpflichtungen, die die EU unterschrieben hat – dem Non-Refoulement-Prinzip der Genfer Flüchtlingskonvention, Art. 18 der EU-Grundrechtecharta und der EMRK. Die jüngsten EuGH-Urteile gegen Frontex zeigen: Je stärker die Abschottungspraxis wird, desto mehr Angriffsfläche bietet sie vor Gericht.

Mit der EU-Rückführungsverordnung, auf die sich EU-Kommission, Europaparlament und Rat im Juni geeinigt haben, soll die Rechtsgrundlage für „Return Hubs“ in Drittstaaten geschaffen werden, also für eine Auslagerung der Verantwortung, die wir für Schutzsuchende haben. Fünf Staaten – Österreich, Deutschland, die Niederlande, Dänemark und Griechenland – haben sich im März auf einen Fahrplan geeinigt und arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung. Als mögliche Partnerländer werden Ruanda, Usbekistan oder Libyen, genannt. Mit Usbekistan hat Österreich hat im Mai ein Migrations- und Mobilitätsabkommen unterzeichnet. Das ist brisant: Usbekistan hat die Genfer Flüchtlingskonvention nicht ratifiziert, ist kein Europaratsmitglied, und das Freedom House stuft das Land mit 12 von 100 Punkten als "nicht frei" ein. Solche Deals lagern die Verantwortung an Akteure mit fragwürdigen Menschenrechtsstandards aus – und machen die EU erpressbar. Die Festung steht auf keinem eigenen Fundament, sie ist angewiesen auf das Wohlwollen Dritter.

Wir bei Ärzte ohne Grenzen sehen jeden Tag, was passiert, wenn Menschenrechte zu Verhandlungsmasse werden – in Konfliktgebieten, in Geflüchtetenlagern, an Grenzen, wo wir unsere Patient:innen behandeln. Daraus haben wir einen Schluss gezogen:

Menschenrechte sind keine Wohltat, die nach Belieben wieder entzogen werden darf. Sie sind das Fundament, auf dem Vertrauen zwischen Staat und Individuum entstehen kann. Eine Gesellschaft, die das Recht auf körperliche und psychische Unversehrtheit, auf Zugang zu Gesundheitsversorgung, ein faires Verfahren, auf Schutz vor Verfolgung nur dann gewährt, wenn es bequem ist, erodiert von innen. Deshalb ist die Verteidigung von Grundrechten für uns kein Randthema, sondern die notwendige Verteidigung einer wahren Festung.

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