Weltweit werden immer mehr Krankenhäuser angegriffen. Helfer:innen in Kriegs- und Krisengebieten werden getötet oder verletzt: Ärzt:innen, Pfleger:innen, Menschen, die anderen das Leben retten wollen.
Diese Angriffe sind völkerrechtlich verboten. Und trotzdem geschehen sie, fast täglich. Kaum jemand wird dafür zur Verantwortung gezogen. Das können wir ändern.
Österreich muss vorangehen. Die österreichische Bundesregierung kann und muss für eine konsequente Durchsetzung des Völkerrechts eintreten – vor allem im UN-Sicherheitsrat, in dem Österreich 2027 und 2028 Sitz und Stimme hat.
Mit deiner Unterschrift forderst du die Bundesregierung auf, diese Stimme zu nutzen: für den Schutz von Patient:innen und Helfer:innen. Ohne Ausnahme und überall.
Wir fordern
Schutz ohne Ausnahme: Humanitäre Helfer:innen, Patient:innen und Krankenhäuser müssen geschützt sein — alle Konfliktparteien müssen diesen Schutz akzeptieren.
Völkerrecht konsequent durchsetzen: Österreich muss im Rahmen von UNO und EU für die Durchsetzung des humanitären Völkerrechts eintreten — ohne Rücksicht auf politische Beziehungen oder eigene Interessen.
Hilfe muss ankommen: Menschen in Not haben ein Recht auf Hilfe. Helfer:innen brauchen sicheren Zugang zu ihnen — ohne Blockaden, ohne Verzögerungen.
Mehr Hintergrundinformationen findest du in den FAQs.
Mach mit uns Druck – unterschreibe jetzt!
Der öffentliche Druck wird mit jeder Unterschrift größer. Zeige dich solidarisch mit den Menschen in Krisen- und Konfliktgebieten. Beziehe Position für mehr Menschlichkeit. Deine Stimme hilft uns, unseren Forderungen in unseren Gesprächen mit Regierungsvertreter:innen mehr Gewicht zu geben.
Wir wissen von diesen Angriffen nicht aus Berichten. Wir sind dort, wo sie geschehen. Unsere Teams arbeiten in Krankenhäusern in Kriegs- und Krisengebieten und erleben immer öfter selbst, wie diese Orte zum Ziel werden.
Der Schutz, der uns und unseren Patient:innen nach dem humanitären Völkerrecht zusteht, muss durch Taten und nicht nur durch Worte sichergestellt werden.
Was wir sehen, ist ein Muster, keine Einzelfälle. In unserem Bericht Medical Care in the Crosshairs haben wir unsere Erfahrungen mit den weltweiten Daten zusammengeführt. Sie zeigen: So gefährlich wie heute war es noch nie, medizinische Hilfe zu leisten.
Ein Krieg hat Regeln, an die sich alle halten müssen!
Ein Krankenhaus soll der sicherste Ort in einem Krieg sein. Für die Patient:innen und für alle, die ihnen helfen. Genau deshalb steht es unter dem Schutz des Völkerrechts.
Diese Regeln sind nicht optional. Sie gehören zu den ältesten Vereinbarungen im Kriegsrecht: Wer verwundet ist, wird behandelt — egal, auf welcher Seite die Person steht. Wer hilft, wird nicht angegriffen. Darauf haben sich alle Staaten der Welt geeinigt.
Wenn Kriegsparteien Krankenhäuser bombardieren, Krankenwagen beschießen, oder Helfer:innen töten, überschreiten sie rechtliche und moralische Grenzen. Das darf nicht passieren und Österreich kann etwas dagegen tun.
Angriffe auf medizinische Versorgung in bewaffneten Konflikten haben ein Rekordniveau erreicht. Im Jahr 2025 wurden laut WHO weltweit bei 1.348 Angriffen auf medizinische Einrichtungen 1.981 Menschen getötet. Konfliktparteien – darunter auch Staaten – entziehen sich zunehmend ihrer völkerrechtlichen Verpflichtung, medizinisches Personal, Patient:innen, Gesundheitseinrichtungen und Transporte zu schützen. Dies zeigt unser Bericht „Medical care in the crosshairs“. Wir müssen alle Möglichkeiten nutzen, um diesen gefährlichen Trend zu stoppen. Österreich hat 2027 und 2028 Sitz und Stimme im UN-Sicherheitsrat. Damit hat unsere Bundesregierung einen großen Hebel, auf die Durchsetzung des humanitären Völkerrechts einzuwirken. Auch darüber hinaus ist Österreich in vielen Gremien vertreten, die Einfluss auf Konfliktparteien nehmen können und kann auch direkt auf sie einwirken.
Das humanitäre Völkerrecht sieht für kriegerische Konflikte einen besonderen Schutz für Krankenhäuser, medizinische Einrichtungen, medizinisches Personal sowie Patient:innen und Verwundete vor. Diese Regeln werden immer öfter missachtet.
Gewalt gegen medizinische und humanitäre Versorgung hat zur Folge, dass lebenswichtige medizinische Dienste geschlossen werden und sich humanitäre Organisationen zurückziehen müssen. Damit wird der Zugang zur Gesundheitsversorgung für Bevölkerungsgruppen verhindert, die sie dringend brauchen und oft keine Alternativen haben. Menschen in Konfliktgebieten sind ohnehin schon von Gewalt betroffen – der Verlust medizinischer Versorgung macht ihre Situation noch unerträglicher und führt oftmals zum Tod.
Österreich hat als Mitglied der EU und als Standort zahlreicher internationaler Organisationen ein größeres Gewicht als es die Größe unseres Landes vermuten lässt. Hinzu kommt, dass Österreich zwischen 2027 und 2028 Sitz und Stimme im UN-Sicherheitsrat hat. Dieser hat die Aufgabe, den internationalen Frieden und die Sicherheit zu bewahren. Er kann auch Maßnahmen gegen Staaten beschließen, die gegen internationale Vereinbarungen verstoßen. Wir erwarten, dass Österreich alles in seiner Macht Stehende unternimmt, um Angriffe auf medizinisches Personal und Gesundheitseinrichtungen zu stoppen und Konsequenzen durchsetzt, wenn sie dennoch verübt werden.
In den vergangenen zehn Jahren wurden 21 unserer Kolleg:innen bei 15 Vorfällen getötet, während sie ihrer Arbeit nachgingen.
Im Jahr 2025 verzeichnete das Überwachungssystem der Weltgesundheitsorganisation (Surveillance System for Attacks on Health Care, SSA) insgesamt 1.348 Angriffe auf medizinische Einrichtungen, bei denen 1.981 Menschen getötet wurden – eine Verdoppelung gegenüber 944 im Jahr 2024. Am stärksten betroffen war der Sudan mit 1.620 getöteten Menschen, gefolgt von Myanmar mit 148, Palästina mit 125, Syrien mit 41 und die Ukraine mit 19 Getöteten.
Wir sehen einen besorgniserregenden Trend: Konfliktparteien achten das humanitäre Völkerrecht immer weniger und das bleibt für sie ohne Folgen. Sie sprechen nicht mehr von ‚versehentlichen Angriffen‘, sondern immer öfter davon, dass medizinische Einrichtungen und humanitäres Personal ihren ‚Schutzstatus‘ nach dem humanitären Völkerrecht verloren hätten. Diese Verschiebung zeigt, dass militärischen Überlegungen häufig Vorrang gegenüber der Verpflichtung eingeräumt wird, Zivilist:innen zu schützen und zivile Schäden zu minimieren.
In manchen Fällen erfolgen Angriffe aus Fehlinterpretationen des humanitären Völkerrechts oder unter maximaler Ausschöpfung von Interpretationsspielräumen sowohl im Vertrags- als auch im Gewohnheitsrecht. In der Folge verschiebt sich die Verantwortung: Menschen und Gesundheitseinrichtungen müssen beweisen, dass sie keine militärischen Ziele sind und gelten nicht mehr automatisch als geschützte Zivilist:innen und zivile Einrichtungen.
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