Angriffe auf das Gesundheitswesen in bewaffneten Konflikten auf Rekordniveau

21.01.2026
Angriffe auf medizinische Versorgung in bewaffneten Konflikten haben ein Rekordniveau erreicht. Im Jahr 2025 wurden laut WHO weltweit bei 1.348 Angriffen auf medizinische Einrichtungen 1.981 Menschen getötet. Konfliktparteien – darunter auch Staaten – entziehen sich zunehmend ihrer völkerrechtlichen Verpflichtung, medizinisches Personal, Patient:innen, Gesundheitseinrichtungen und Transporte zu schützen. Dies zeigt der neue Bericht „Medical care in the crosshairs“ („Medizinische Versorgung im Fadenkreuz“) von Ärzte ohne Grenzen.

Fast 2.000 Menschen im Jahr 2025 getötet – doppelt so viele wie im Jahr davor
Beinahe zehn Jahre nach Verabschiedung der Resolution 2286 des UN-Sicherheitsrats, die Angriffe auf das Gesundheitswesen verurteilte und ein Ende der Straflosigkeit forderte, ist ein deutlicher Anstieg der Todesfälle bei medizinischem Personal und Patient:innen in Konfliktgebieten zu verzeichnen. Der Bericht Medical care in the crosshairs“ stützt sich auf Zahlen aus bestehenden internationalen Datenbanken sowie auf eigene Erfahrungen von Ärzte ohne Grenzen in bewaffneten Konflikten. Im Jahr 2025 verzeichnete das Überwachungssystem der Weltgesundheitsorganisation (Surveillance System for Attacks on Health Care, SSA) insgesamt 1.348 Angriffe auf medizinische Einrichtungen, bei denen 1.981 Menschen getötet wurden – eine Verdoppelung gegenüber 944 im Jahr 2024. Am stärksten betroffen war der Sudan mit 1.620 getöteten Menschen, gefolgt von Myanmar mit 148, Palästina mit 125, Syrien mit 41 und die Ukraine mit 19 Getöteten.

Geändertes Narrativ: Von „Irrtum“ zu „Verlust des Schutzstatus“
Der Bericht von Ärzte ohne Grenzen zeigt einen besorgniserregenden Trend: Konfliktparteien achten das humanitäre Völkerrecht immer weniger. Das zeigen sowohl die statistischen Daten als auch Aussagen von Regierungsmitgliedern, Militärangehörigen und anderen an bewaffneten Konflikten Beteiligten.

„Konfliktparteien haben das Narrativ von ‚versehentlichen Angriffen‘ hin zu einer Rechtfertigung verschoben, wonach medizinische Einrichtungen und humanitäres Personal ihren ‚Schutzstatus‘ nach dem humanitären Völkerrecht verloren hätten. Diese Verschiebung zeigt, dass militärischen Überlegungen häufig Vorrang gegenüber der Verpflichtung eingeräumt wird, Zivilist:innen zu schützen und zivile Schäden zu minimieren“, sagt Erik Laan, Advocacy-Experte bei Ärzte ohne Grenzen in den Niederlanden.

In manchen Fällen entstehen Angriffe aus Fehlinterpretationen des humanitären Völkerrechts oder unter maximaler Ausschöpfung von Interpretationsspielräumen sowohl im Vertrags- als auch im Gewohnheitsrecht. In der Folge verschiebt sich die Verantwortung: Menschen und Gesundheitseinrichtungen müssen beweisen, dass sie keine militärischen Ziele sind und gelten nicht mehr automatisch als geschützte Zivilist:innen und zivile Einrichtungen.

„Zentrale Verpflichtungen der Konfliktparteien, wie die Pflicht, vor einem Angriff rechtzeitig zu warnen, werden häufig übersehen“, erklärt Laan. „Dies verhindert, dass medizinische Einrichtungen auf einen angeblichen Verlust des Schutzstatus reagieren oder die Patient:innen evakuieren können.“

Staatliche Akteur:innen verantwortlich für den Großteil der Angriffe im Jahr 2024
Laut Safeguarding Health in Conflict Coalition können rund 81 % der Fälle von Gewalt gegen das Gesundheitswesen im Jahr 2024 staatlichen Akteur:innen zugerechnet werden. „Die Beteiligung von Staaten an bewaffneten Konflikten bringt besondere Herausforderungen für den Schutz medizinischer Versorgung mit sich, da staatliche Akteur:innen häufiger als nichtstaatliche bewaffnete Gruppen Angriffe aus der Luft durchführen und Sprengstoffe einsetzen – insbesondere in dicht besiedelten Gebieten“, sagt Raquel González, Koordinatorin von Ärzte ohne Grenzen in Spanien. „Gewalt gegen medizinische und humanitäre Versorgung hat zur Folge, dass lebenswichtige medizinische Dienste geschlossen werden und sich humanitäre Organisationen zurückziehen müssen. Damit wird der Zugang zur Gesundheitsversorgung für Bevölkerungsgruppen verhindert, die oft keine Alternativen haben. Menschen in Konfliktgebieten sind ohnehin schon von Gewalt betroffen – der Verlust medizinischer Versorgung macht ihr Leben noch unerträglicher.“

Besonders betroffen von diesen Angriffen sind lokale Mitarbeiter:innen. Laut der Aid Worker Security Database wurden zwischen 2021 und 2025 weltweit 1.241 lokal Angestellte getötet, 1.006 verletzt und 604 entführt. Sie machen 98 % aller getöteten, 96 % der verletzten und 94 % der entführten humanitären Helfer:innen aus.

Stärkung der Achtung des humanitären Völkerrechts
Am 3. Oktober 2015 erlebte Ärzte ohne Grenzen einen der tödlichsten Angriffe auf Mitarbeiter:innen, Patient:innen und Einrichtungen, als ein US-amerikanisches Kampfflugzeug das Traumazentrum in Kunduz, Afghanistan, bombardierte. Dabei wurden 42 Menschen getötet, darunter 14 Mitarbeiter:innen von Ärzte ohne Grenzen. Sieben Monate später verabschiedete der UN-Sicherheitsrat die Resolution 2286 zum Schutz medizinischer Einrichtungen und des Personals, die ein Ende der Straflosigkeit forderte und die Achtung des humanitären Völkerrechts verlangte. Mehr als zehn Jahre später stehen medizinische Versorgung und humanitäre Arbeit in bewaffneten Konflikten weiterhin – und wohl mehr denn je – unter Beschuss.

„Die Resolution war ein Hoffnungsschimmer, da diese Anliegen erstmals in einer verbindlichen Entscheidung aufgegriffen wurden“, sagt Laan. „Allerdings hatten nur sechs der damaligen 15 Mitglieder des Sicherheitsrats, die die Resolution 2286 verabschiedeten, auch alle Zusatzprotokolle zu den Genfer Konventionen ratifiziert, die den Schutz von Betroffenen bewaffneter Konflikte stärken.“

Auch die nationalen Gesetze und Rechtsvorschriften eines Landes, die internationale rechtliche Verpflichtungen letztlich umsetzen, spielen in diesem Zusammenhang eine entscheidende Rolle. Nationale Gesetzgebung kann – wenn sie nicht sorgfältig und unter gebührender Berücksichtigung des humanitären Völkerrechts ausgestaltet ist – die Verpflichtungen aus dem humanitären Völkerrecht in der Praxis untergraben, insbesondere das Recht auf medizinische Versorgung für alle, auch für jene, die von einer Konfliktpartei als „Feind:innen“ bezeichnet werden.

„Staaten müssen das internationale Recht einhalten, und alle Konfliktparteien müssen geeignete Mechanismen für militärisches Handeln sicherstellen, um den Schutz medizinischer Versorgung zu gewährleisten, die Nutzung medizinischer Einrichtungen für militärische Zwecke zu verhindern und den Schutz medizinischer Hilfseinsätze in Militärdoktrin und Entscheidungsprozesse zu integrieren“, sagt Laan. „Staaten müssen zudem zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie diese Gesetze nicht einhalten. Sie müssen unabhängige Überprüfungen zulassen, eigene Untersuchungen durchführen und die Ergebnisse transparent teilen. Diese Mechanismen sind unerlässlich, um die Fakten zu erheben, Rechenschaft sicherzustellen und der vorherrschenden Kultur der Straflosigkeit entgegenzuwirken.“

Werner Reiter

Werner Reiter

Press Officer