Nein. Generell gibt es keine Einschränkung bezüglich der Staatsbürgerschaft für eine Bewerbung und Mitarbeit bei Ärzte ohne Grenzen! Ihre Staatsbürgerschaft ist erst zu einem späteren Zeitpunkt relevant, wenn es darum geht, ein Einreisevisum für das Einsatzland zu bekommen.
Interesse an einer Mitarbeit im Einsatz
Nein. Das Recruiting Team von Ärzte ohne Grenzen Österreich bearbeitet Bewerbungen von Kandidat:innen mit Wohnsitz in den folgenden Ländern: Österreich, Kosovo, Kroatien, Republik Moldawien, Montenegro, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn.
Personen mit einem Wohnsitz in einem dieser Länder können sich über Ärzte ohne Grenzen Österreich bewerben. Personen mit Wohnsitz in einem anderen Land können hier nachsehen, über welche Sektion von Ärzte ohne Grenzen sie sich bewerben müssen: www.msf.org/work-msf
Wir behalten uns vor, diese Frage individuell mit Ihnen zu klären. Im Vordergrund der Entscheidung steht für uns, einen Interessenskonflikt auszuschließen und sicherzugehen, dass die Voraussetzungen für eine Mitarbeit erfüllt werden.
Wir behalten uns vor, diese Frage individuell mit Ihnen zu klären. Dies ist abhängig von Art der Behinderung und Grad der Behinderung, und damit verbundenen erforderlichen Hilfsmitteln (Bsp Barrierefreiheit).
Eine chronische Erkrankung ist grundsätzlich kein Argument gegen einen Auslandseinsatz. Bitte bedenken Sie aber, dass zB die Beschaffung spezieller Arzneimittel oder die Lagerung von Medikamenten je nach Projekt schwierig sein könnte. Auch regelmäßige Kontrollen bei Fachärzt:innen sind je nach Erkrankung eventuell schwierig oder sogar unmöglich vor Ort zu organisieren. Wir behalten uns daher vor, diese Frage individuell mit Ihnen zu klären.
Freie Stellen im Büro von Ärzte ohne Grenzen Österreich werden regelmäßig auf der Website gelistet.
Nein. Grundsätzlich gibt es weder ein Mindestalter noch ein Höchstalter für einen Auslandseinsatz. Wichtig ist, dass Sie die Anforderungen erfüllen und sich in körperlich guter Verfassung für einen Einsatz fühlen. Für einzelne Staaten ist der Antrag einer Arbeitserlaubnis mit einem Höchstalter beschränkt.
Bewerbungsanforderungen und Entsendung auf Einsatz
Berufserfahrung, die für die Bewerbung bei Ärzte ohne Grenzen relevant ist, sollte nicht mehr als zwei Jahre zurückliegen.
Nein. Es ist grundsätzlich nicht möglich, sich für ein bestimmtes Land oder ein bestimmtes Projekt zu bewerben. Nach einem erfolgreich absolvierten Bewerbungsverfahren werden Sie in den „Pool“ von Mitarbeiter:innen aufgenommen (zB Pool von Chirurg:innen oder Pool von Logistiker:innen). Kriterien für das „Matching“ – also die Auswahl eines passenden Projektes – sind neben Ihren fachlichen Qualifikationen auch Ihre Sprachkenntnisse und Ihre zeitliche Verfügbarkeit. In der humanitären Hilfe sind Einsätze in erster Linie bestimmt vom Bedarf in den Projekten. In dieser Phase kommt es unter Umständen zu längeren Wartezeiten. Hier ist große Flexibilität erforderlich.
Ein erster Einsatz mit Partner:in und Kindern ist nicht möglich. Sollten Sie eine längerfristige Karriere mit Ärzte ohne Grenzen anstreben, dann gibt es für Mitarbeiter:innen in der Koordination jedoch vereinzelt Stellen, die eine längerfristige Planung ermöglichen und somit auch mit Partner:in und Kindern möglich sind.
Obwohl es unmöglich ist, Risiko komplett auszuschließen, tun wir alles was uns möglich ist, um Risiken durch strikte Sicherheitsprotokolle zu minimieren. Die Sicherheit der Einsatzkräfte steht bei Ärzte ohne Grenzen immer im Vordergrund. Weiter zur Seite Sicherheit im Einsatz
Grundkenntnisse in Tropenmedizin, Infektiologie (insbesondere HIV und Tuberkulose), Public Health und Epidemiologie werden in manchen Projekten für folgende Berufsgruppen vorausgesetzt: Allgemeinmediziner:innen, Kinderärzt:innen, Krankenpfleger:innen und Hebammen. Daher empfehlen wir den Abschluss eines Tropenkurses vor dem ersten Einsatz. Die Kosten für den Kurs werden von Ärzte ohne Grenzen jedoch nicht übernommen, daher ist die Teilnahme auch nicht verpflichtend. Allerdings kann es ohne Tropenkurs, je nach anderen Vorerfahrungen, auch zu einer längeren Wartezeit für einen ersten Einsatz kommen. Entsprechende Arbeitserfahrung in Afrika, Asien oder Lateinamerika kann den Kurs ersetzen.
Gehalt, Vergütungen, Versicherung
Ja. Sie haben Urlaubsanspruch entsprechend den gesetzlichen Vorgaben. Wann Sie diesen Urlaub in Anspruch nehmen können, ist in vielen Projekten vorab geregelt. Bei einer Einsatzdauer von neun Monaten sollte zum Beispiel alle drei Monate eine Woche Urlaub genommen werden. Auch hier ist allerdings große Flexibilität erforderlich, da eine längere Abwesenheit einzelner Mitarbeiter:innen in den Projekten nicht immer langfristig planbar ist.
Wenn Sie in Österreich wohnhaft sind, erhalten Sie einen österreichischen Dienstvertrag und sind somit sozialversichert (ÖGK). Zudem schließt Ärzte ohne Grenzen für Sie eine internationale Krankenversicherung ab, die Kosten übernimmt, die von der WGKK nicht übernommen werden, und auch noch drei Monate nach Einsatzende gültig ist.
Sollten Sie während eines Einsatzes erkranken, so wird die medizinische Versorgung entweder direkt im Projekt sichergestellt oder Sie werden in ein Krankenhaus transportiert, in dem eine adäquate Behandlung möglich ist. Die anfallenden Kosten werden von der Versicherung übernommen. Falls medizinisch notwendig, werden Sie in ein europäisches Krankenhaus oder nach Hause transportiert. Die Kosten hierfür trägt ebenfalls die Versicherung.
Faire Behandlung im Bewerbungsprozess
Wir haben für Bewerbungsprozesse – egal ob für Stellen im Büro, am Infostand oder in den Einsatzgebieten – hohe Standards und bemühen uns, Bewerber:innen transparent über Entscheidungen zu informieren. Sollten Sie das Gefühl haben, nicht fair behandelt worden zu sein, haben Sie die Möglichkeit uns eine Beschwerde zu übermitteln (anonym möglich)
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