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Magazin "einsatz"

Hier finden Sie die Ausgaben unseres Magazins "einsatz" (früher "Diagnose") mit spannenden Berichten aus der ganzen Welt zum Durchblättern.

Magazin einsatz

Diagnose 01/2021: Der Psyche helfen

Mental Health in Maroua regional hospital
Patrick Meinhardt for MSF Instagram: @patrick.meinhardt
Wir führten bereits 1988 die psychologische Hilfe als Bestandteil unserer Arbeit ein – heute ist sie aus unseren Projekten nicht mehr wegzudenken. Erfahren Sie mehr darüber in dieser Diagnose.
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Diagnose 04/2020: Schwerpunkt Kampf gegen Epidemien

MSF Measles Intervention Ndongue: Veronique and Sarah
James Oatway
Die Diagnose 04/2020 hat als Schwerpunkt das Thema Kampf gegen Epidemien, beschäftigt sich aber auch mit dem Libanon und Südsudan.
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Diagnose 03/2020: Libyen - Suche nach Hoffnung

Trapped in Danger
Aurelie Baumel/MSF
In dieser Diagnose ist unser Schwerpunkt Libyen, ein Land, das auf der Suche nach Hoffnung ist. Außerdem berichten wir über den Zugang zu Medikamenten gegen COVID-19. 
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Diagnose 02/2020: Schwerpunkt Richtig aufgeklärt

MSF Mobile Clinics and Tea Teams in Somali Region
Susanne Doettling/MSF
Gesundheitsaufklärung ist wichtig. In Zeiten der Corona-Pandemie wurde das auch in Europa wieder richtig bewusst. In den Einsatzländern von Ärzte ohne Grenzen ist das immer der Fall. Weitere Themen dieser Diagnose sind unter anderem Burkina Faso und unserer Hilfe betreffend Covid-19.
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Diagnose 01/2020: Was es heißt, zu fliehen

South Sudanese refugee camps in Yumbe, Uganda
Geraint Hill/MSF
Flucht, ein Bericht einer Kinderärztin aus dem Niger und Impfungen gegen Gebärmutterkrebs sind die Hauptthemen dieser Ausgabe.
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Diagnose 04/2019: Erfindungen, die Leben retten

Catching Mosquitoes to Fight Malaria
Gabriele François Casini/MSF
Unsere Arbeit wäre nicht möglich ohne eine Vielzahl an Innovationen, mit denen wir sicherstellen, dass wir besser und schneller helfen können. Entdecken Sie mehr darüber in dieser Ausgabe der Diagnose.
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LinkedIn Ireland Unlimited Company, Irland, USA
Alle Detailszu LinkedIn Pixel (via Google Tag Manager (USA))
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Speicherdauer: Daten auf Ihrem Endgerät bis zu zwei Jahre.
Gemeinsamer Verantwortlicher: LinkedIn Ireland Unlimited Company, Attn: Legal Dept., Wilton Plaza, Wilton Place, Dublin 2, Irland
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: freiwillige, jederzeit widerrufbare Einwilligung
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Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA: Der LinkedIn Konzern übermittelt Ihre personenbezogenen Daten in die USA. Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 49 Abs 1 lit a iVm Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO. Die USA verfügt über kein den Standards der EU entsprechendes Datenschutzniveau. Insbesondere können US Geheimdienste auf Ihre Daten zugreifen, ohne dass Sie darüber informiert werden und ohne dass Sie dagegen rechtlich vorgehen können. Der EuGH hat aus diesem Grund in einem Urteil den früheren Angemessenheitsbeschluss für ungültig erklärt.


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Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA: Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 49 Abs 1 lit a iVm Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO. Die USA verfügt über kein den Standards der EU entsprechendes Datenschutzniveau. Insbesondere können US Geheimdienste auf Ihre Daten zugreifen, ohne dass Sie darüber informiert werden und ohne dass Sie dagegen rechtlich vorgehen können. Der EuGH hat aus diesem Grund in einem Urteil den früheren Angemessenheitsbeschluss für ungültig erklärt.

Sonstige Inhalte (1 Dienst)
Einbindung zusätzlicher Informationen
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YouTube
Google Ireland Limited, Irland, USA
Alle Detailszu YouTube
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Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA: Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 49 Abs 1 lit a iVm Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO. Die USA verfügt über kein den Standards der EU entsprechendes Datenschutzniveau. Insbesondere können US Geheimdienste auf Ihre Daten zugreifen, ohne dass Sie darüber informiert werden und ohne dass Sie dagegen rechtlich vorgehen können. Der EuGH hat aus diesem Grund in einem Urteil den früheren Angemessenheitsbeschluss für ungültig erklärt.

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