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Foto: Erbschaft und Pflichtteil in Österreich
Tina Götz / MSF

Erbschaft und Pflichtteil in Österreich

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Anspruch und Berechnung des Pflichtteils 

Das Pflichtteilsrecht ist eine grundlegende Regelung im österreichischen Erbrecht. Es sichert spezifischen, gesetzlichen Erben, darunter Nachkommen und Ehegatt:innen, einen rechtlichen Anspruch auf einen Anteil am Nachlass zu, im Falle, dass der:die Verstorbene ein Testament geschrieben hat. Der Pflichtteil entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils und wird auf Basis des reinen Verlassenschaftswerts berechnet.

Pflichtteilsberechtigte Personen im Erbrecht

Zu den pflichtteilsberechtigten Personen im österreichischen Erbrecht gehören Nachkommen. Ebenso wie Ehegatte:in oder der:die eingetragene Partner:in des:der Verstorbenen. Auch im Falle eines Testaments steht diesen Personen der Pflichtteil zu.

Zusätzlich sind die Eltern des Verstorbenen pflichtteilsberechtigt. Allerdings nur, wenn keine anderen pflichtteilsberechtigten Personen existieren. Das können zum Beispiel Nachkommen, Ehepartner:in oder eingetragene:r Partner:in sein.

Der Pflichtteil muss von den Erb:innen als Geldzahlungsforderung gesehen werden. Ein Testament kann die gesetzliche Erbfolge in Österreich - Pflichtteile berücksichtigt – umgehen.

Video: Was sind die Vorteile und Nachteile eines Testaments?

Erben und Vererben Kapitel 2: Warum ist ein Testament wichtig?

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Die ganze Video-Reihe zum österreichischen Erbrecht mit Notar Dr. Christoph Völkl finden Sie hier.

Pflichtteil in Österreich berechnen

Die Berechnung des gesetzlichen Pflichtteils erfolgt auf Basis der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Dabei wird der Verlassenschaftswert herangezogen, der alle Aktiva abzüglich Schulden und Verfahrenskosten umfasst (=reiner Nachlass). Schenkungen, die zu Lebzeiten gemacht wurden, fließen ebenfalls ein. Die Höhe des Pflichtteils berechnen - so geht es:

Der:die Ehepartner:in oder der:die eingetragene Partner:in haben einen Anspruch auf 1/6 des Verlassenschaftswerts. Kinder erhalten 1/3 des Verlassenschaftswerts.

Sind keine Ehepartner:in, kein:e eingetragene:r Partner:in und keine Nachkommen vorhanden, haben die Eltern des Verstorbenen Anspruch auf die Hälfte des Nachlasswerts.

Wenn keine Nachkommen, Geschwister oder Halbgeschwister vorhanden sind, hat der Ehepartner oder eingetragene Partner Anspruch auf die Hälfte des Verlassenschaftswerts als Pflichtteil.

Im Fall, dass keine pflichtteilsberechtigten Personen vorhanden sind, steht der:m Erblasser:in die Freiheit zur Verfügung, über sein gesamtes Vermögen nach eigenem Ermessen zu verfügen. In diesem Szenario gibt es keine Pflichtteile, die in einem Testament berücksichtigt werden müssen.

Die Erben müssen Pflichtteile an die Anspruchsberechtigten auszahlen. Der Pflichtteilsanspruch entsteht mit dem Tod des Verstorbenen. Fällig er erst ein Jahr nach dem Ableben. Während dieses Jahres fallen Zinsen in Höhe von vier Prozent an.

Teasergrafik für das Testamentsvorlagen-Tool
MSF

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Testamentsvorlage erstellen

Pflichtteil von Kindern 

Insbesondere im Fall von Nachkommen spielt der Pflichtteil eine entscheidende Rolle. Kinder des Verstorbenen haben unabhängig von der letztwillige Verfügung Anspruch auf einen Pflichtteil. Dies bedeutet, dass selbst wenn sie in einem Testament enterbt wurden, ihnen immer noch ein Pflichtteil zusteht. Der Pflichtteil muss von Erben in Österreich an anspruchsberechtigte Personen ausgezahlt werden.

Entzug des Pflichtteils

Es gibt Situationen, in denen der:die Erblasser:in eine bestimmte Person vom Pflichtteil ausschließen kann. Dies kann bei schwerwiegenden Verfehlungen oder bestimmten Verhaltensweisen der Fall sein. In solchen Situationen ist eine professionelle rechtliche Beratung äußerst ratsam. So kann sichergestellt werden, dass alle rechtlichen Schritte korrekt verfolgt werden.

Berechnung des Pflichtteils für Liegenschaften 

Die Berechnung des Pflichtteils für Liegenschaften kann komplex sein, da der Verkehrswert der Immobilie berücksichtigt werden muss. Fachkundige Unterstützung bei der Berechnung ist in solchen Fällen essenziell.

Das Pflichtteilsrecht in Österreich ist von großer Bedeutung, da es dazu dient, bestimmte Erbansprüche sicherzustellen. Es ist entscheidend, die eigenen Rechte und Pflichten zu verstehen. So können fundierte Entscheidungen bei der Gestaltung eines Testaments getroffen werden.

Bei juristischen Fragen empfehlen wir Ihnen einen Besuch bei einem:r Notar:in. In österreichischen Notariaten ist ein persönliches Erstberatungsgespräch kostenfrei. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung und helfen Ihnen auch gerne im persönlichen Gespräch weiter.

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Daniela Zainzinger
Tina Götz/MSF

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Daniela Zainzinger
PHILANTHROPIE | Testamentsspenden
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