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Testament aufsetzen in Österreich
Tina Götz / MSF

Leitfaden: Testament aufsetzen in Österreich

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Das Aufsetzen eines Testaments ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass Ihr Nachlass gemäß Ihren Vorstellungen verteilt wird. In diesem Leitfaden erfahren Sie, wie Sie ein Testament korrekt erstellen können, welche Arten von Testamenten es gibt und was Sie bei der Testamentserstellung beachten sollten.

Wann die Erstellung eines Testaments sinnvoll ist

Ein Testament ermöglicht es, die gesetzliche Erbfolge unter der Berücksichtigung der Pflichtteile zu umgehen. So können individuelle Nachlassregelungen getroffen werden. Es ist ratsam, frühzeitig darüber nachzudenken und Änderungen bei Bedarf vorzunehmen. Ein Testament kann jederzeit widerrufen werden.

Die Errichtung eines Testaments ist besonders ratsam, wenn Sie komplexe Vermögensverhältnisse haben oder spezielle Erbregelungen treffen möchten. Um ein Testament in Österreich zu erstellen, müssen Sie testierfähig, volljährig und geistig dazu in der Lage sein. Uneingeschränkt testierfähig sind Personen ab 18 Jahren, die in der Lage sind, die Bedeutung und die Folgen ihrer letztwilligen Verfügung zu verstehen.

Video: Wie erstelle ich ein rechtsgültiges Testament?

Erben und Vererben Kapitel 3: Wie setze ich ein rechtsgültiges Testament auf?

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Die ganze Video-Reihe zum österreichischen Erbrecht mit Notar Dr. Christoph Völkl finden Sie hier.

Testamentsarten und Formvorschriften in Österreich 

Die Erstellung eines Testaments bietet verschiedene Möglichkeiten, die individuellen Bedürfnisse und Anforderungen zu berücksichtigen. Es ist wichtig, die unterschiedlichen Testamentsarten und die zugehörigen Formvorschriften zu verstehen. So kann sichergestellt werden, dass Ihr Testament rechtsgültig ist. Man unterscheidet zwischen dem eigenhändigen und dem fremdhändigen Testament.

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Eigenhändiges Testament richtig aufsetzen

Das eigenhändige Testament muss von Hand geschrieben und vom Erblasser eigenhändig unterschrieben werden. Diese Form bietet eine gewisse Flexibilität, da Sie Ihr Testament in Ihren eigenen Worten verfassen können. Die wichtigsten Formvorschriften sind:

Muster eines eigenhändigen Testaments
MSF

Beispiel für ein eigenhändiges Dokument

  • Handschriftliche Verfassung: Das Testament muss handschriftlich verfasst werden. Das bedeutet, dass es von Hand mit einem Stift geschrieben sein muss. Computerausdrucke oder Schreibmaschinentexte sind nicht zulässig. Es sollten nicht mehrere lose Papiere sein, sondern in einem zusammenhängenden Dokument erstellt werden.
  • Eigenhändige Unterschrift: Das Testament muss eigenhändig unterschrieben werden, üblicherweise am Ende des Textes.
  • Datum nicht vergessen: Das Datum der Testamentserrichtung ist wichtig. Es hilft, die zeitliche Gültigkeit des Testaments festzulegen.
  • Ort der Unterschrift: Die Unterschrift sollte sich innerhalb des Testaments befinden, um sicherzustellen, dass sie zum Testament gehört.

Bei komplexen Wünschen zur Nachlassverteilung können Interpretationsschwierigkeiten auftreten. Daher ist die rechtliche Beratung durch eine:n Notar:in ratsam, um sicherzustellen, dass das Testament gültig ist und den eigenen Vorstellungen entspricht. Dies minimiert das Risiko von späteren rechtlichen Problemen und Konflikten unter den Erben.

Fremdhändiges Testament 

Ein fremdhändiges Testament ist eine weitere Möglichkeit, ein Testament in Österreich zu verfassen. Hierbei wird das Testament von einer anderen Person für den:die Erblasser:in niedergeschrieben. Auch zählen computergeschriebene Testamente zu den fremdhändigen. Es ist mit strengen Formvorschriften verbunden:

  • Es bedarf der Unterschrift von drei Zeugen.
  • Die Zeugen:innen dürfen nicht begünstigt sein und müssen volljährig sein.
  • Jede:r Zeuge:in muss den Text eigenhändig mit dem Zusatz „als Testamentszeuge“ unterschreiben.
  • Die Unterschriften müssen am Ende des Testaments stehen.
  • Das Datum der Testamentserrichtung muss vermerkt sein.
  • Ein vom Testierenden eigenhändig geschriebener Zusatz wie z.B. „Das ist mein letzter Wille“ muss enthalten sein.

Formvorschriften im Detail 

Die Einhaltung der Formvorschriften ist entscheidend, um sicherzustellen, dass Ihr Testament in Österreich rechtsgültig ist. Formfehler können dazu führen, dass ein Testament angefochten wird oder nicht durchsetzbar ist. Daher ist es ratsam, bei der Testamentserrichtung rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Inhalt des Testaments 

Der Inhalt Ihres Testaments sollte sorgfältig bedacht werden. Es ist wichtig, Ihre Anordnungen klar und präzise zu formulieren. Ihr letzter Wille muss eindeutig verstanden werden und Ihren Vorstellungen entsprechen.

Sie haben die Freiheit, die Verteilung Ihres Vermögens im Todesfall nach Ihren Wünschen zu regeln, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Pflichtteile. Alle Vermögenswerte, von Bargeld bis zu Unternehmensanteilen, sollten berücksichtigt werden. Es können Erben und Vermächtnisse enthalten sein.

Einsetzung von Erben 

Im Testament können Sie bestimmte Personen als Erben benennen und ihre Erbquoten festlegen. Wichtig ist, alle relevanten Informationen wie Name, Geburtsdatum und Adresse anzugeben. Erben sind Rechtsnachfolger, die sowohl Rechte als auch Pflichten im Zusammenhang mit dem Nachlass des Verstorbenen übernehmen.

Teasergrafik für das Testamentsvorlagen-Tool
MSF

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Wer erbt wie viel? Ist die gesetzliche Erbfolge für meine Nachlassplanung passend? Wie setzte ich ein gültiges Testament auf? Wie setzte ich Ärzte ohne Grenzen als begünstigte Organisation ein? Erstellen Sie Ihre persönliche Testamentsvorlage mit wenigen Klicks in unserem neuen Tool.

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Vermächtnisse 

Vermächtnisse sind eine wichtige Möglichkeit, Ihr Vermögen gemäß Ihren individuellen Wünschen zu verteilen. Hierbei handelt es sich um spezifische Anordnungen in Ihrem Testament, durch die Sie bestimmte Geldbeträge, Immobilien, Wertgegenstände oder andere Vermögenswerte an bestimmte Personen oder Organisationen vererben können. Diese Anordnungen ermöglichen es Ihnen, über den gesetzlichen Erbteil hinauszugehen und Personen oder Zwecke Ihrer Wahl zu bedenken.

Unterschied zwischen Erbe und Vermächtnis 

Erbe und Vermächtnis sind zwei unterschiedliche Möglichkeiten, Vermögen im Rahmen eines Testaments zu verteilen:

Wenn Sie jemanden als Erben einsetzen, erhält diese Person einen Anteil Ihres gesamten Vermögens. Dieser Erbe tritt in Ihre Fußstapfen und übernimmt nicht nur Ihre Vermögenswerte, sondern auch Ihre Schulden und Verpflichtungen. Erben haben somit eine umfassende Rechtsnachfolge und treten in Ihre Rechtsstellung ein.

Ein Vermächtnis hingegen ist eine gezielte Zuwendung an eine Person oder Organisation. Dabei bestimmen Sie im Testament, welcher bestimmte Geldbetrag, Wertgegenstand oder eine Immobilie an wen gehen soll. Vermächtnisnehmer:innen erhalten nur das, was im Testament festgelegt wurde, ohne die rechtliche Verantwortung für den gesamten Nachlass zu übernehmen.

Die Wahl zwischen Erbe und Vermächtnis hängt von Ihren persönlichen Präferenzen und Zielen für die Nachlassplanung ab.

Hinterlegung eines Testaments

Das Testament kann in einem Notariat hinterlegt werden. Dies bietet Sicherheit, da der:die Notar:in das Dokument sicher aufbewahrt und im Zentralen Testamentsregister registriert. Dadurch ist gewährleistet, dass das Testament im Todesfall gefunden wird. Eine Hinterlegung in einem Notariat verhindert Verlust oder Manipulation des Testaments und bietet Angehörigen Klarheit über den letzten Willen.

Wann ist ein Notarbesuch sinnvoll? 

Die Erstellung eines Testaments erfordert sorgfältige Überlegung und Planung. Um sicherzustellen, dass Ihr Nachlass gemäß Ihren Wünschen verteilt wird, empfehlen wir Ihnen, sich von einem:r Notar:in beraten zu lassen.

Ein persönliches Erstberatungsgespräch ist in österreichischen Notariaten kostenlos und bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Fragen zu klären. Zudem erhalten Sie rechtliche Unterstützung bei der Testamentserstellung. Gerne stehen wir Ihnen auch für weitere Informationen zur Verfügung.

Haben Sie schon mal über eine Testamentsspende nachgedacht?

Daniela Zainzinger
Tina Götz/MSF

"Jede Testamentsspende kann die Zukunft von Menschen verändern, die dringend Hilfe benötigen. Lassen Sie uns darüber sprechen, wie Sie mit Ihrem Erbe einen Unterschied machen können.

Kontaktieren Sie mich gerne, um Ihre Fragen rund um Testamentsspenden zu besprechen."

Daniela Zainzinger
PHILANTHROPIE | Testamentsspenden
Tel: +43 676/344 95 24
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