Skip to main content

Main navigation

  • News & Stories

    Presse

    • Aktuelle Pressemitteilungen
    • Download Center
    • Presseverteiler

    Aktuelle Berichte

    • Blog
    • Gaza
    • Ukraine
    • Sudan
    • Klimakrise

    Einsatz Magazin

    • Magazin abonnieren
    • Mut (04/2025)
    • Krieg (03/2025)
    • Témoignage (02/2025)
    • Innovationen (01/25)
  • Über uns

    Wer wir sind

    • Unsere Werte
    • Warum es uns braucht
    • Ärzte ohne Grenzen in Österreich
    • Vielfalt, Chancengerechtigkeit und Inklusion
    • Unsere Geschichte

    Was wir tun

    • Medizinische Nothilfe weltweit
    • Jahresbericht
    • Einsatzländer

    Einsatzgebiete

    • Ernährungskrisen
    • Flucht & Migration
    • Frauengesundheit
    • Naturkatastrophen & Klimakrise
    • Zugang zu Medikamenten
  • Spenden

    Privatpersonen

    • Jetzt spenden!
    • Einsatzpartner:in werden
    • Spendenaktion starten
    • Spenden als Geschenk
    • Regelmäßig spenden
    • Testamentsspenden
    • Spenden im Trauerfall

    Unternehmen & Stiftungen

    • Als Unternehmen spenden
    • Informationen für Stiftungen
    • Sammelaktion im Unternehmen starten

    Service

    • Fragen & Antworten
    • Spenden in Ihrer Umgebung
    • Spenden steuerlich absetzen
    • Spender:innen Service

    hilfsgut

    • Hilfsgüter spenden

    Ausgewählte Länderkontexte

    • Gaza spenden
    • Sudan spenden
    • Ukraine spenden
  • Mitarbeiten

    Im Einsatz

    • Aktuelle Infosessions
    • Allgemeine Anforderungen
    • Mitarbeiten im Einsatz

    In Österreich

    • Jetzt als Fundraiser:in bewerben
    • Mitarbeiten als Fundraiser:in
    • Mitarbeiten im Büro
    • Mitarbeiten im Ehrenamt
  • Aktiv werden

    Spenden sammeln

    • Online Spendenaktion starten
    • Spendenaktion zur Hochzeit
    • Spendenboxen für Events
    • Teil des Spendenlauf-Teams werden

    Schule & Freizeit

    • Als Jugendliche:r
    • Als Pädagog:in
    • Als Student:in

    Veranstaltungen besuchen

    • Alle Veranstaltungen

    Ehrenamtlich mitarbeiten

    • Jetzt bewerben
    • Mitarbeiten im Ehrenamt
ATTACK ON MSF FACILITY - Pokrovsk
Yuliia Trofimova/MSF

Die Regeln des Krieges

Über das humanitäre Völkerrecht

Mitarbeiten Spenden
  • Wenn es unsere Einsätze trifft
  • Gaza: Blockaden und Luftangriffe
  • Sudan: Kriegstaktik gegen die Bevölkerung
  • Ukraine: Zerstörung von Krankenhäusern

Luftangriffe auf Krankenhäuser in Gaza. Blockierte Hilfslieferungen im Sudan. Attacken auf medizinisches Personal in der Ukraine. Jeden Tag kommt es in Konfliktgebieten zu unmenschlichen Angriffen, die nicht sein dürfen. 

Denn selbst ein Krieg hat Regeln: Diese sind im humanitären Völkerrecht verankert.

Das humanitäre Völkerrecht verpflichtet Konfliktparteien dazu, Zivilist:innen, medizinische Einrichtungen und ihr Personal zu schützen. Und allen Menschen Zugang zu humanitärer Hilfe zu gewähren.

Das humanitäre Völkerrecht sind verbindliche Regeln, die bei bewaffneten Konflikten gelten. Deswegen ist es auch als „Kriegsrecht“ bekannt.

Alle Staaten weltweit haben das humanitäre Völkerrecht unterzeichnet. Sie sind somit verpflichtet, es einzuhalten und zu wahren. Mit diesen Regeln soll menschliches Leid sowie Gewalt auf ein Mindestmaß begrenzt werden.

  • Schutz von Personen: Alle Personen, die nicht oder nicht mehr an den Kampfhandlungen teilnehmen, müssen geschützt werden: Zivilist:innen, Kranke, Verwundete und humanitäre Helfer:innen. 
     
  • Schutz von Einrichtungen: Krankenhäuser und andere Gebäude, die für das Überleben der Menschen wichtig sind, dürfen nicht angegriffen werden. 
     
  • Zugang zu Hilfe: Der Zugang zu lebensnotwendigen Gütern wie Wasser, Nahrung und medizinischer Hilfe muss sichergestellt werden.
     
  • Begrenzung der Kriegsführung: Bestimmte Waffen, die besonders grausame und unnötige Verletzungen verursachen, sind verboten. 

Das humanitäre Völkerrecht ist ein zwischenstaatliches Abkommen. Es tritt in Kraft, wenn bewaffnete Konflikte ausbrechen. Diese Regeln sollen das Ausmaß an Gewalt reduzieren, und am Konflikt Unbeteiligte schützen.

Damit dieses Regelwerk weiterhin gültig bleibt, muss es von allen Staaten eingehalten werden. Gleichzeitig müssen Verstöße untersucht und geahndet werden. Damit wird Menschlichkeit bewahrt. Jedes Leben ist wichtig, und verdient es, geschützt zu werden.

Das heute geltende humanitäre Völkerrecht geht unter anderem auf Henry Dunant zurück. Henry Dunant beobachtete, wie Kriegsverwundete misshandelt oder Wehrlose getötet wurden. Was ihn erschütterte, war das Fehlen jeglicher Hilfe für diese Menschen. 

Er forderte konkrete Maßnahmen, um das zu ändern. Das führte zum Ersten Genfer Abkommen von 1864, einem Abkommen zwischen Staaten. Es regelt, dass medizinische Einrichtungen und humanitäre Helfer:innen weder angegriffen noch behindert werden dürfen. Auch die Kenntlichmachung von Sanitätseinrichtungen und -personal wurde eingeführt.

Aufgrund der Erfahrungen des Zweiten Weltkriegs wurden am 12. August 1949 in Genf vier neue Abkommen zum Schutz der Kriegsopfer erlassen, die an die Stelle der vorherigen Konventionen traten. Das humanitäre Völkerrecht wurde 1949 in den vier Genfer Konventionen niedergeschrieben und von mehr als 180 Ländern ratifiziert. Heute sind alle Staaten an dieses Abkommen gebunden.

Ja, das humanitäre Völkerrecht gilt nach wie vor. Die Staatengemeinschaft hat sich verpflichtet, es zu wahren. 

Allerdings sind die Grundsätze des humanitären Völkerrechts in Gefahr: In vielen Konfliktgebieten wie in Gaza, Sudan oder Haiti gibt es keine sicheren Orte mehr für Zivilist:innen. Medizinische Einrichtungen, Personal und Patient:innen werden immer häufiger gezielt angegriffen. Es kommt zur absichtlichen Blockade humanitärer Hilfe. Auch unsere Einsätze sind davon betroffen. 

Damit das humanitäre Völkerrecht auch weiterhin verbindlich bleibt, ist es wichtig, dass Staaten die Regeln nicht nur befolgen, sondern auch Verstöße zur Rechenschaft ziehen. Was würde sonst aktuelle und zukünftige Kriegsparteien davon abhalten, weiterhin ungeschützte Zivilist:innen und Helfer:innen anzugreifen? 

Das humanitäre Völkerrecht ist ein wichtiges System, das dazu beiträgt, Leben zu retten und Leiden zu lindern. Doch dieses System muss geschützt werden!

Wenn es unsere Einsätze trifft

Die meisten unserer Noteinsätze finden in Konfliktregionen statt. Das ist möglich, weil wir unabhängig, unparteiisch und neutral sind. Aber immer häufiger wird auch unsere Hilfe angegriffen oder blockiert. 

In vielen Einsatzländern erleben und beobachten wir Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht.

 Was wir tun:

  • Wir berichten über das, was wir sehen. Damit die Welt von den Vergehen erfährt.
  • Wir fordern, dass diese Vorfälle unabhängig und unparteiisch untersucht werden.
  • Wir erheben unsere Stimme, wenn die Staatengemeinschaft schweigt. Und fordern lautstark, dass das humanitäre Völkerrecht eingehalten werden muss.

Gaza: Blockaden und Luftangriffe

In Gaza finden regelmäßig Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht statt. Von Anfang März bis zum 18. Mai 2025 blockierten die israelischen Behörden jegliche Lieferungen humanitärer Hilfsgüter, darunter Lebensmittel, Treibstoff und Medikamente. 

Durch den Mangel an lebensrettender humanitärer Hilfe sind große Teile der Bevölkerung Gazas von einer Hungersnot bedroht. Gleichzeitig wird gezielt Infrastruktur für Wasserversorgung zerstört. Dadurch haben die Menschen in Gaza kaum Zugang zu sauberem Wasser; Krankheiten können sich schneller ausbreiten. 

Wir betreiben und unterstützen Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen in Gaza. Doch uns fehlen essenzielle Medikamente und wichtige medizinische Hilfsgüter, zum Beispiel Schmerzmittel. Dadurch müssen Patient:innen, darunter viele Kinder, Behandlungen und Verbandwechsel bei schweren Verbrennungen ohne Schmerzmittel ertragen.

Gaza: Under bombs: MSF Colleagues and Their Kids Injured
Nour Alsaqqa/MSF
Chirurg Ahmed Seyam und sein Sohn wurden bei einem Angriff verletzt.
Malnutrition Continues to Escalate in Gaza
MSF
Die kleine Nour ist eines vieler mangelernährter Kinder.
MSF convoy attacked in Gaza
MSF
Angriff auf unsere Ambulanzen.
Nasser hospital
MSF
Das Nasser Krankenhaus wird im März 2024 erneut angegriffen.
Al-Shifa hospital in ruins
MSF
Das Al-Shifa Krankenhaus in Ruinen.

Diese Einschränkungen von Hilfslieferungen sowie gezielte Angriffe auf Krankenhäuser sind klare Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht. Seit Oktober 2023 sind bereits mehr als 1.700 medizinische Mitarbeiter:innen in Gaza getötet worden, darunter 15 unserer Kolleg:innen. 

Immer wieder werden unsere Krankenhäuser angegriffen: So wurde das Nasser-Krankenhaus in Khan Younis am 25. August 2025 beschädigt und mehrere Menschen getötet. Es ist das einzige noch teilweise funktionierende Krankenhaus im Süden Gazas.

Sudan: Kriegstaktik gegen die Bevölkerung

Seit April 2023 kämpfen die sudanesischen Streitkräfte (SAF) und die Rapid Support Forces (RSF)  um die Kontrolle über das Land. Beide Seiten richten einen Teil ihrer brutalsten Gewalt als Kriegstaktik gegen Zivilist:innen. Laut des humanitären Völkerrechts darf das nicht sein.

Täglich kommt es zu brutalen Angriffen auf Zivilist:innen. Beispielsweise berichten die Menschen um die Stadt El Fasher von Brandstiftung, Plünderungen, sexualisierter Gewalt, Morden und Misshandlungen in den Dörfern und Straßen. 

Auch in den Vertriebenenlagern sind die Menschen nicht sicher: So hat die RSF das Samsam-Geflüchtetenlager gezielt angegriffen, Anfang Februar 2025 verstärkt sich die Gewalt. Weil es zu gefährlich ist, sind wir gezwungen unsere humanitäre Hilfe im Samsam-Lager einzustellen.

New wave of displacement after attack on Zamzam camp
Thibault Fendler/MSF
Adam wurde im Samsam-Lager in den Kopf geschossen.
Malnutrition in Zamzam
Mohammed Jamal
Viele Kinder im Sudan sind akut mangelernährt, hier in Samsam.
Bullet hole caused by shooting in the operating room of the Zalingei teaching hospital, Central Darfur state, Sudan.
Juan Carlos Tomasi/MSF
Schussloch im Krankenhaus Zalingei in Darfur.
Saudi Hospital, El Fasher, North Darfur
Ambulanzen werden trotz Kennzeichnung angegriffen.

Die Hälfte der Bevölkerung im Sudan hat kaum noch zu essen. Aber humanitäre Hilfe wird absichtlich blockiert. Beispielsweise werden Genehmigungen für Hilfslieferungen verzögert oder verweigert. 

Auch unsere Arbeit wird immer wieder behindert: Unsere Lastwägen mit Hilfsgütern und Nahrungsmitteln sitzen im Tschad fest, weil Transportgenehmigungen nach Süd-Darfur im Sudan nicht erteilt werden. Doch dort sind vor allem Kinder, schwangere und stillende Frauen akut mangelernährt; solche Blockaden gefährden Leben. 

Das sind klare Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht: Zivilist:innen dürfen nicht angegriffen und Zugang zu humanitärer Hilfe nicht verweigert werden.

Ukraine: Zerstörung von Krankenhäusern

Seit Eskalation des Ukraine-Kriegs sind zahlreiche Wohnhäuser, Schulen und medizinische Einrichtungen zerstört. In den vergangenen drei Kriegsjahren gab es hier mehr als 2.200 Angriffe auf Gesundheitseinrichtungen (laut WHO). Die Regionen Donezk und Cherson sind besonders betroffen. Beispielsweise wird das von uns unterstützte Krankenhaus in Cherson am 1. Juli 2025 attackiert: Vier Granaten schlagen in unmittelbarer Nähe ein, eine davon trifft das Krankenhaus.

Quote opening signs

Unsere Teams haben direkt gesehen, wie Häuser, Geschäfte, Spielplätze, Schulen und Krankenhäuser in Schutt und Asche gelegt wurden. In einigen der Städte und Dörfer, in denen wir arbeiten, ist alles zerstört.

Quote closing signs
Christopher Stokes, Einsatzleiter in der Ukraine

Nicht nur Krankenhäuser, sondern auch humanitäre Helfer:innen werden angegriffen. So wird im Dezember 2024 eines unserer Ambulanzteams bombardiert. Es transportiert Patient:innen zu einem Krankenhaus in Saporischschja. Unser Team bleibt unverletzt, aber acht Menschen werden bei dem Angriff getötet und 22 verletzt. 

Obwohl medizinische Einrichtungen und Personal deutlich gekennzeichnet sind, kommt es immer wieder zu Attacken. Die Angriffe auf Zivilpersonen, humanitäres Personal und lebenswichtige Infrastruktur stellen eine Verletzung des humanitären Völkerrechts dar.

Humanitäre Hilfe unter Beschuss

Israeli strike on Nasser hospital in Gaza
MSF
Humanitäre Hilfe befindet sich in einer historischen Ausnahmesituation. Auch unsere Arbeit ist davon betroffen.
Mehr lesen

Angriff auf unsere Apotheke

Bombing of MSF hospital in Old Fangak
MSF
David Charo Kahindi hat den Bombenangriff auf unser Krankenhaus in Old Fangak im Südsudan erlebt. Der medizinische Koordinator erzählt, was passiert ist.
Mehr lesen

„Wir müssen schützen, was da ist“

IHL Expert Claude Maon
Tina Götz/MSF
Die Juristin Claude Maon leitet die internationale Rechtsabteilung bei Ärzte ohne Grenzen. Sie arbeitet eng mit unseren Kolleg:innen im Einsatz zusammen und unterstützt sie mit rechtlichem Beistand – zum Beispiel bei Fragen zu Verstößen gegen das internationale humanitäre Völkerrecht.
Mehr lesen

5 Schritte: Wie wir ein zerstörtes Krankenhaus…

Nyala Krankenhaus
MSF
Unsere Ärztin Jennifer Hulse war in Nyala im Sudan. Sie berichtet, wie wir ein vom Krieg zerstörtes Krankenhaus wieder funktionsfähig machen.
Mehr lesen

Newsletter abonnieren

E-Mail Adresse

Spenden-Konto

Erste Bank
Kontoname: Médecins Sans Frontières (MSF) - Ärzte ohne Grenzen, Österreichische Sektion

IBAN: AT43 2011 1289 2684 7600
BIC: GIBAATWWXXX

Informationen zu Spenden im Trauerfall finden Sie hier.

Spendenstempel  Spendengütesiegel Friedensnobelpreis 1999

Spendegütesiegel Reg. Nr. 05103 | ZVR 517860631
Reg. Nr. SO 1205

Spender:innen-Service

Mo – Do 9:00-15:00 Uhr
Fr 9:00-13:00 Uhr

Tel.: +43 1 267 51 00

[email protected]

Online Daten Aktualisieren

via Formular

Missbrauch melden oder Beschwerde senden
 

Scam oder Betrugsfall melden

Fußzeile

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz
  • Presse
  • Jahresbericht
  • Aktuelles Magazin "einsatz"
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ärzte ohne Grenzen Österreich
Taborstraße 10, A-1020 Wien
Route
Tel.: +43 1 409 72 76
[email protected]

Your browser is outdated and not supported by this page.

To load this page quicker and display it correctly update your browser please.

Folgen Sie uns

Open Link https://www.facebook.com/aerzteohnegrenzenAT Go to https://www.facebook.com/aerzteohnegrenzenAT Facebook Open Link https://www.instagram.com/aerzteohnegrenzen/ Go to https://www.instagram.com/aerzteohnegrenzen/ Instagram Open Link https://www.youtube.com/user/AerzteOhneGrenzen Go to https://www.youtube.com/user/AerzteOhneGrenzen Youtube Open Link https://www.linkedin.com/company/aerzte-ohne-grenzen-oesterreich Go to https://www.linkedin.com/company/aerzte-ohne-grenzen-oesterreich LinkedIn Open Link https://www.tiktok.com/@aerzteohnegrenzen Go to https://www.tiktok.com/@aerzteohnegrenzen TikTok
Impressum Datenschutz
Datenschutzinformation
Details
Ihre Auswahl vom
Vielen Dank für Ihren Besuch auf aerzte-ohne-grenzen.at, der Website von Médecins sans frontières (MSF) - Ärzte ohne Grenzen, Österreichische Sektion in Österreich. Wir nutzen Technologien von Partnern (9), um unsere Dienste bereitzustellen. Dazu gehören Cookies und Tools von Drittanbietern zur Verarbeitung einiger Ihrer personenbezogenen Daten. Diese Technologien sind für die Nutzung der Website nicht zwingend erforderlich. Dennoch ermöglichen sie es uns, einen besseren Service zu bieten und enger mit Ihnen zu interagieren. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit anpassen oder widerrufen.
Analyse / Statistik (3)
Switch zum Einwilligen bzw. Ablehnen der Kategorie Analyse / Statistik
Anonyme Auswertung zur Fehlerbehebung und Weiterentwicklung
Meta Pixel (via Matomo TagManager)
Meta Platforms Ireland Ltd., Irland
Detailszu Meta Pixel (via Matomo TagManager)
Switch zum Einwilligen bzw. Ablehnen des Dienstes Meta Pixel (via Matomo TagManager)
Beim Zugriff auf manche Teildienste unserer Website werden zusätzliche personenbezogene Daten verarbeitet. Dabei verarbeitete Datenkategorien: technische Verbindungsdaten des Serverzugriffs (IP-Adresse, Datum, Uhrzeit, abgefragte Seite, Browser-Informationen) und Daten über die Nutzung der Website sowie die Protokollierung von Klicks auf einzelne Elemente. Zweck der Verarbeitung: Anonymisierung und Erstellung von Statistiken, Untersuchung des Nutzungsverhaltens und Optimierung von Inhalten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung: Ihre Einwilligung nach Art. 6 (1) a DSGVO. Eine Übermittlung von Daten erfolgt: an den selbständigen Verantwortlichen Meta Platforms Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland. Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung an Meta Platforms Ireland Ltd. ist Ihre Einwilligung nach Art. 6 (1) a DSGVO. Dies kann auch eine Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Land außerhalb der Europäischen Union bedeuten. Die Übermittlung der Daten in die USA erfolgt aufgrund Art. 45 DSGVO iVm der Angemessenheitsentscheidung C(2023) 4745 der Europäischen Kommission, da sich der Datenempfänger zur Einhaltung der Grundsätze der Datenverarbeitung des Data Privacy Frameworks (DPF) verpflichtet hat.
Hotjar (via Matomo TagManager)
Hotjar Limited, Malta
Detailszu Hotjar (via Matomo TagManager)
Switch zum Einwilligen bzw. Ablehnen des Dienstes Hotjar (via Matomo TagManager)
Beim Besuch dieser Website werden personenbezogene Daten verarbeitet. Dabei verarbeitete Datenkategorien: technische Verbindungsdaten des Serverzugriffs (IP-Adresse, Datum, Uhrzeit, abgefragte Seite, Browser-Informationen) und Daten über die Nutzung der Website sowie die Protokollierung von Klicks auf einzelne Elemente. Zweck der Verarbeitung: Anonymisierung und Erstellung von Statistiken, Untersuchung des Nutzungsverhaltens und Optimierung von Inhalten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung: Ihre Einwilligung nach Art. 6 (1) a DSGVO. Eine Übermittlung von Daten erfolgt: an den Auftragsverarbeiter Hotjar Limited, Level 5, Dragonara Business Centre, Dragonara Road, Paceville St Julian's STJ 3141, Malta. Dies kann auch eine Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Land außerhalb der Europäischen Union bedeuten. Die Übermittlung der Daten erfolgt auf Basis Ihrer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs 1 lit a iVm Art. 49 Abs 1 lit a DSGVO. Sie wurden bereits vor Erteilung Ihrer Einwilligung informiert, dass die USA über kein den Standards der EU entsprechendes Datenschutzniveau verfügt. Insbesondere können US Geheimdienste auf Ihre Daten zugreifen, ohne dass Sie darüber informiert werden und ohne dass Sie dagegen rechtlich vorgehen können.
ActiveCampaign (via Matomo TagManager)
ActiveCampaign, LLC., USA
Detailszu ActiveCampaign (via Matomo TagManager)
Switch zum Einwilligen bzw. Ablehnen des Dienstes ActiveCampaign (via Matomo TagManager)
Beim Besuch dieser Website werden personenbezogene Daten verarbeitet. Dabei verarbeitete Datenkategorien: Daten zur Erstellung von Nutzungsstatistiken. Zweck der Verarbeitung: Anonymisierung und Erstellung von Statistiken und Untersuchung des Nutzungsverhaltens. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung: Ihre Einwilligung nach Art. 6 (1) a DSGVO. Eine Übermittlung von Daten erfolgt: an den selbständigen Verantwortlichen ActiveCampaign, 1 North Dearborn Street, 5th floor Chicago, IL 60602 Chicago, USA. Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung an ActiveCampaign ist Ihre Einwilligung nach Art. 6 (1) a DSGVO.
Targeting / Profiling / Werbung (7)
Switch zum Einwilligen bzw. Ablehnen der Kategorie Targeting / Profiling / Werbung
Personalisierte Werbung außerhalb unserer Website
Bing Ads (Microsoft UET) (via Matomo TagManager)
Microsoft Ireland Operations Limited, Irland
Detailszu Bing Ads (Microsoft UET) (via Matomo TagManager)
Switch zum Einwilligen bzw. Ablehnen des Dienstes Bing Ads (Microsoft UET) (via Matomo TagManager)
Beim Besuch dieser Website werden personenbezogene Daten verarbeitet. Dabei verarbeitete Datenkategorien: Daten über die Nutzung der Website sowie die Protokollierung von Klicks auf einzelne Elemente. Zweck der Verarbeitung: Untersuchung des Nutzungsverhaltens, Analyse der Wirkung von Online-Marketing Maßnahmen und Auswahl von Online-Werbung auf anderen Plattformen, die mittels Real-Time-Bidding anhand des Nutzungsverhaltens automatisch ausgewählt werden. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung: Ihre Einwilligung nach Art. 6 (1) a DSGVO. Eine Übermittlung von Daten erfolgt: an den selbständigen Verantwortlichen Microsoft Ireland Operations Limited, One Microsoft Place South County Business Park, Leopardstown Dublin, 18 D18 P521, Irland. Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung an Microsoft Ireland Operations Limited ist Ihre Einwilligung nach Art. 6 (1) a DSGVO. Dies kann auch eine Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Land außerhalb der Europäischen Union bedeuten. Die Übermittlung der Daten in die USA erfolgt aufgrund Art. 45 DSGVO iVm der Angemessenheitsentscheidung C(2023) 4745 der Europäischen Kommission, da sich der Datenempfänger zur Einhaltung der Grundsätze der Datenverarbeitung des Data Privacy Frameworks (DPF) verpflichtet hat.
Meta Pixel (via Matomo TagManager)
Meta Platforms Ireland Ltd., Irland
Detailszu Meta Pixel (via Matomo TagManager)
Switch zum Einwilligen bzw. Ablehnen des Dienstes Meta Pixel (via Matomo TagManager)
Beim Besuch dieser Website werden personenbezogene Daten verarbeitet. Dabei verarbeitete Datenkategorien: Daten über die Nutzung der Website sowie die Protokollierung von Klicks auf einzelne Elemente. Zweck der Verarbeitung: Untersuchung des Nutzungsverhaltens, Analyse der Wirkung von Online-Marketing Maßnahmen und Auswahl von Online-Werbung auf anderen Plattformen, die mittels Real-Time-Bidding anhand des Nutzungsverhaltens automatisch ausgewählt werden. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung: Ihre Einwilligung nach Art. 6 (1) a DSGVO. Eine Übermittlung von Daten erfolgt: an den selbständigen Verantwortlichen Meta Platforms Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland. Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung an Meta Platforms Ireland Ltd. ist Ihre Einwilligung nach Art. 6 (1) a DSGVO. Dies kann auch eine Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Land außerhalb der Europäischen Union bedeuten. Die Übermittlung der Daten in die USA erfolgt aufgrund Art. 45 DSGVO iVm der Angemessenheitsentscheidung C(2023) 4745 der Europäischen Kommission, da sich der Datenempfänger zur Einhaltung der Grundsätze der Datenverarbeitung des Data Privacy Frameworks (DPF) verpflichtet hat.
Google GTag (via Matomo TagManager)
Google Ireland Limited, Irland
Detailszu Google GTag (via Matomo TagManager)
Switch zum Einwilligen bzw. Ablehnen des Dienstes Google GTag (via Matomo TagManager)
Beim Besuch dieser Website werden personenbezogene Daten verarbeitet. Dabei verarbeitete Datenkategorien: Daten über die Nutzung der Website sowie die Protokollierung von Klicks auf einzelne Elemente. Zweck der Verarbeitung: Untersuchung des Nutzungsverhaltens, Analyse der Wirkung von Online-Marketing Maßnahmen und Auswahl von Online-Werbung auf anderen Plattformen, die mittels Real-Time-Bidding anhand des Nutzungsverhaltens automatisch ausgewählt werden. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung: Ihre Einwilligung nach Art. 6 (1) a DSGVO. Eine Übermittlung von Daten erfolgt: an den selbständigen Verantwortlichen Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland. Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung an Google Ireland Limited ist Ihre Einwilligung nach Art. 6 (1) a DSGVO. Dies kann auch eine Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Land außerhalb der Europäischen Union bedeuten. Die Übermittlung der Daten in die USA erfolgt aufgrund Art. 45 DSGVO iVm der Angemessenheitsentscheidung C(2023) 4745 der Europäischen Kommission, da sich der Datenempfänger zur Einhaltung der Grundsätze der Datenverarbeitung des Data Privacy Frameworks (DPF) verpflichtet hat. Die Datenschutzerklärung von Google Ireland Limited: https://business.safety.google/privacy.
LinkedIn Pixel (via Matomo TagManager)
LinkedIn Ireland Unlimited Company, Irland
Detailszu LinkedIn Pixel (via Matomo TagManager)
Switch zum Einwilligen bzw. Ablehnen des Dienstes LinkedIn Pixel (via Matomo TagManager)
Beim Besuch dieser Website werden personenbezogene Daten verarbeitet. Dabei verarbeitete Datenkategorien: Daten über die Nutzung der Website sowie die Protokollierung von Klicks auf einzelne Elemente. Zweck der Verarbeitung: Untersuchung des Nutzungsverhaltens, Analyse der Wirkung von Online-Marketing Maßnahmen und Auswahl von Online-Werbung auf anderen Plattformen, die mittels Real-Time-Bidding anhand des Nutzungsverhaltens automatisch ausgewählt werden. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung: Ihre Einwilligung nach Art. 6 (1) a DSGVO. Eine Übermittlung von Daten erfolgt: an den selbständigen Verantwortlichen LinkedIn Ireland Unlimited Company, Wilton Place, Dublin, D02 X527, Irland. Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung an LinkedIn Ireland Unlimited Company ist Ihre Einwilligung nach Art. 6 (1) a DSGVO. Dies kann auch eine Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Land außerhalb der Europäischen Union bedeuten. Die Übermittlung der Daten in die USA erfolgt aufgrund Art. 45 DSGVO iVm der Angemessenheitsentscheidung C(2023) 4745 der Europäischen Kommission, da sich der Datenempfänger zur Einhaltung der Grundsätze der Datenverarbeitung des Data Privacy Frameworks (DPF) verpflichtet hat.
TikTok Pixel (via Matomo TagManager)
TikTok Technology Limited, Irland
Detailszu TikTok Pixel (via Matomo TagManager)
Switch zum Einwilligen bzw. Ablehnen des Dienstes TikTok Pixel (via Matomo TagManager)
Beim Besuch dieser Website werden personenbezogene Daten verarbeitet. Dabei verarbeitete Datenkategorien: Daten über die Nutzung der Website sowie die Protokollierung von Klicks auf einzelne Elemente. Zweck der Verarbeitung: Untersuchung des Nutzungsverhaltens, Analyse der Wirkung von Online-Marketing Maßnahmen und Auswahl von Online-Werbung auf anderen Plattformen, die mittels Real-Time-Bidding anhand des Nutzungsverhaltens automatisch ausgewählt werden. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung: Ihre Einwilligung nach Art. 6 (1) a DSGVO. Eine Übermittlung von Daten erfolgt: an den selbständigen Verantwortlichen TikTok Technology Limited, 10 Earlsfort Terrace, Dublin, D02 T380, Irland. Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung an TikTok Technology Limited ist Ihre Einwilligung nach Art. 6 (1) a DSGVO. Dies kann auch eine Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Land außerhalb der Europäischen Union bedeuten. Die Übermittlung der Daten erfolgt auf Basis Ihrer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs 1 lit a iVm Art. 49 Abs 1 lit a DSGVO. Für einen E-Mail Kontakt zum Datenschutzbeauftragten von TikTok Technology Limited: https://www.tiktok.com/legal/report/DPO. Die Datenschutzerklärung von TikTok Technology Limited: https://www.tiktok.com/legal/privacy-policy-eea?lang=de.
Spotify (via Matomo TagManager)
Spotify AB, Schweden
Detailszu Spotify (via Matomo TagManager)
Switch zum Einwilligen bzw. Ablehnen des Dienstes Spotify (via Matomo TagManager)
Beim Besuch dieser Website werden personenbezogene Daten verarbeitet. Dabei verarbeitete Datenkategorien: Daten über die Nutzung der Website sowie die Protokollierung von Klicks auf einzelne Elemente. Zweck der Verarbeitung: Anonymisierung und Erstellung von Statistiken, Auswahl von Online-Werbung auf anderen Plattformen, die mittels Real-Time-Bidding anhand des Nutzungsverhaltens automatisch ausgewählt werden und Untersuchung des Nutzungsverhaltens. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung: Ihre Einwilligung nach Art. 6 (1) a DSGVO. Eine Übermittlung von Daten erfolgt: an den selbständigen Verantwortlichen Spotify, Regeringsgatan 19, 111 53 Stockholm, Schweden. Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung an Spotify ist Ihre Einwilligung nach Art. 6 (1) a DSGVO.
Pinterest Profiling (via Matomo TagManager)
Pinterest Europe Ltd., Irland
Detailszu Pinterest Profiling (via Matomo TagManager)
Switch zum Einwilligen bzw. Ablehnen des Dienstes Pinterest Profiling (via Matomo TagManager)
Beim Besuch dieser Website werden personenbezogene Daten verarbeitet. Dabei verarbeitete Datenkategorien: Daten über die Nutzung der Website sowie die Protokollierung von Klicks auf einzelne Elemente. Zweck der Verarbeitung: Untersuchung des Nutzungsverhaltens, Analyse der Wirkung von Online-Marketing Maßnahmen und Auswahl von Online-Werbung auf anderen Plattformen, die mittels Real-Time-Bidding anhand des Nutzungsverhaltens automatisch ausgewählt werden. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung: Ihre Einwilligung nach Art. 6 (1) a DSGVO. Eine Übermittlung von Daten erfolgt: an den selbständigen Verantwortlichen Pinterest Europe Ltd., Palmerston House, 2nd Floor, Fenian Street, Dublin 2, Irland. Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung an Pinterest Europe Ltd. ist Ihre Einwilligung nach Art. 6 (1) a DSGVO. Dies kann auch eine Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Land außerhalb der Europäischen Union bedeuten. Die Übermittlung der Daten erfolgt auf Basis Ihrer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs 1 lit a iVm Art. 49 Abs 1 lit a DSGVO. Sie wurden bereits vor Erteilung Ihrer Einwilligung informiert, dass die USA über kein den Standards der EU entsprechendes Datenschutzniveau verfügt. Insbesondere können US Geheimdienste auf Ihre Daten zugreifen, ohne dass Sie darüber informiert werden und ohne dass Sie dagegen rechtlich vorgehen können. Für einen E-Mail Kontakt zum Datenschutzbeauftragten von Pinterest Europe Ltd.: https://help.pinterest.com/de/data-protection-officer-contact-form. Die Datenschutzerklärung von Pinterest Europe Ltd.: https://policy.pinterest.com/de/privacy-policy.
Sonstige Inhalte (1)
Switch zum Einwilligen bzw. Ablehnen der Kategorie Sonstige Inhalte
Einbindung zusätzlicher Informationen
YouTube
Google Ireland Limited, Irland
Detailszu YouTube
Switch zum Einwilligen bzw. Ablehnen des Dienstes YouTube
Beim Zugriff auf manche Teildienste unserer Website werden zusätzliche personenbezogene Daten verarbeitet. Dabei verarbeitete Datenkategorien: technische Verbindungsdaten des Serverzugriffs (IP-Adresse, Datum, Uhrzeit, abgefragte Seite, Browser-Informationen) und Daten zur Erstellung von Nutzungsstatistiken. Zweck der Verarbeitung: Auslieferung von Inhalten, die von Dritten bereitgestellt werden, Auswahl von Online-Werbung auf anderen Plattformen, die mittels Real-Time-Bidding anhand des Nutzungsverhaltens automatisch ausgewählt werden und Übermittlung und Darstellung von Video-Inhalten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung: Ihre Einwilligung nach Art. 6 (1) a DSGVO. Eine Übermittlung von Daten erfolgt: in gemeinsamer Verantwortung an Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland. Dies kann auch eine Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Land außerhalb der Europäischen Union bedeuten. Die Übermittlung der Daten in die USA erfolgt aufgrund Art. 45 DSGVO iVm der Angemessenheitsentscheidung C(2023) 4745 der Europäischen Kommission, da sich der Datenempfänger zur Einhaltung der Grundsätze der Datenverarbeitung des Data Privacy Frameworks (DPF) verpflichtet hat.
← Zurück zur Übersicht