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Consultation at MSF’s HIV clinic
Ben Small/MSF

Krankheiten

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Jeder Mensch hat das Recht auf medizinische Hilfe.

Mit bestimmten Krankheiten und medizinischen Fragestellungen werden unsere Teams in Krisensituationen besonders oft konfrontiert. Um Ihnen einen Eindruck davon zu vermitteln, welche Erkrankungen in den Projekten von Ärzte ohne Grenzen häufig behandelt werden, beschreiben wir hier einige Krankheiten. Wir stellen Ansteckungswege, Symptome und Entstehung der Krankheiten sowie die Möglichkeiten der Behandlung und Vorbeugung dar. Zudem geben wir einen Einblick in unsere aktuellen Behandlungszahlen:

Im Jahr 2019 haben unsere medizinischen Teams weltweit mehr als 11 Millionen Patient:innen behandelt. Rund 840.000 Menschen wurden stationär aufgenommen, über eine Million Menschen wurde in der Notaufnahme versorgt. Insgesamt haben unsere Teams mehr als 10 Millionen ambulante Beratungen, über 112.000 chirurgische Eingriffe und 400.200 psychologische Einzelberatungen durchgeführt. Mehr als 1,3 Millionen Menschen erhielten eine Masern-Impfung und wir haben 2,6 Millionen Malaria-Fälle behandelt. Unsere Teams haben fast 330.000 Geburten begleitet und mehr als 76.000 mangelernährte Kinder im Rahmen unserer Ernährungsprogramme versorgt.

  • Atemwegserkrankungen
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  • Ebola
  • HIV/Aids
  • Hepatitis
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  • Mangelernährung
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  • Psychische Gesundheit
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Weitere Details über unsere Hilfsprogramme finden Sie im Bereich Aktivitäten und in der Liste der Einsatzländer.

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Speicherdauer: Daten auf Ihrem Endgerät bis zu zwei Jahre.
Gemeinsamer Verantwortlicher: LinkedIn Ireland Unlimited Company, Attn: Legal Dept., Wilton Plaza, Wilton Place, Dublin 2, Irland
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Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA: Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 49 Abs 1 lit a iVm Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO. Die USA verfügt über kein den Standards der EU entsprechendes Datenschutzniveau. Insbesondere können US Geheimdienste auf Ihre Daten zugreifen, ohne dass Sie darüber informiert werden und ohne dass Sie dagegen rechtlich vorgehen können. Der EuGH hat aus diesem Grund in einem Urteil den früheren Angemessenheitsbeschluss für ungültig erklärt.

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